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Magdeburg, den 25.03.2018

Hecklingen kann Grundschulen sanieren

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen die Stadt Hecklingen im Salzlandkreis bei der Sanierung der Grundschule im Ortsteil Hecklingen und des Grundschulzentrums ?Bördeblick? im Ortsteil Groß Börnecke. Über das STARK V-Programm erhält die Kommune 690.829 Euro. Den Bescheid über die Förderung überreichte heute Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder an Hecklingens Bürgermeister Uwe Epperlein.   Finanzminister André Schröder: ?In der Grundschule legen Jungen und Mädchen den Grundstein ihres Wissens. Sie erhalten den Schlüssel zur Tür einer riesigen, neuen Welt. Wenn wir als Land dazu beitragen können, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit der Start in diese neue Welt gut gelingt, freut mich das als Finanzminister besonders.?   Die Grundschule im Ortsteil Hecklingen erhält einen dreigeschossigen Anbau. In diesem Treppenhaus entstehen auch Garderoben und WC-Anlagen. Der Sanitärbereich ist im Moment in einem Nebengebäude untergebracht. Parallel dazu wird das Dachgeschoss in der Grundschule Hecklingen ausgebaut. Es entstehen ein großer Klassenraum mit etwa 100 Quadratmetern Grundfläche sowie ein Schulleiterraum, ein Sekretariat, ein Lehrerzimmer und ein Raum für Lehrmittel. Das Dach wird im Zuge des Ausbaus neu gedämmt. (Gesamtkosten/Zuschusshöhe: 640.829,00 Euro)   Im Ortsteil Groß Börnecke wird im Grundschulzentrum ?Bördeblick?  die Fassade des Westgiebels energetisch saniert. Das Betonfensterelement wird durch Kunststofffenster ersetzt. Kondenswasser bereitet hier Probleme. Im Zuge des Austauschs erhält die Westfassade eine Dämmung. (Gesamtkosten/Zuschusshöhe: 50.000,00 Euro)     Hintergrund: Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.  

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