Polizeimeldung aus dem Saalekreis - Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 des Polizeireviers Saalekreis
Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeireviers Saalekreis für das Jahr 2017 Pressemitteilung des Polizeireviers Saalekreis Vorbemerkung: Die nachfolgende Darstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2017 des Polizeireviers Saalekreis beinhaltet, die hier in der Dienststelle erfassten und bearbeiteten Straftaten sowie Vergleiche mit zurückliegenden Jahren. Wesentliche Feststellungen aus der PKS 2017 sind: Weniger Straftaten insgesamt Aufklärungsquote über 53 %Weniger Diebstahlsdelikte Im Vergleich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 zeichnet sich für das Polizeirevier Saalekreis folgendes Bild ab: Anzahl der Fälle, Aufklärung, ermittelte Tatverdächtige Mit deutlich weniger erfassten Fällen verstärkte sich im Jahr 2017 der bereits im Jahr 2016 begonnene Trend. So verzeichnete das Polizeirevier Saalekreis im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 einen Rückgang von 2538 Fällen, auf insgesamt nunmehr 10879 erfasste Fälle (Jahr 2016 - 13417 Fälle). Es ist im Jahr 2017 gelungen, die Aufklärungsquote gegenüber 2016 nochmals zu steigern (auf insgesamt 53,1 % (plus 1,8 %)). Insgesamt wurden 5777 Fälle aufgeklärt. Im Vergleich zum Jahr 2016 wurden insgesamt 4153 Tatverdächtige ermittelt. Gegenüber dem Jahr 2016 (4705 Tatverdächtige) verringerte sich die Zahl im Jahr 2017 um 11,7 %. Da sich die Aufklärungsquote erhöht hat, kann angegeben werden, dass weniger Tatverdächtige für mehr Straftaten verantwortlich zeichnen. 349 der ermittelten Tatverdächtigen gelten als ?Konsumenten harter Drogen?, davon 253 im Alter zwischen 25 ? 40 Jahren. Der Anteil der Jungtatverdächtigen (unter 21 Jahre) an allen Tatverdächtigen liegt im Jahr 2017 bei 685 Tatverdächtigen = 16,49 %. Damit hat sich der Anteil der Jungtatverdächtigen an allen Tatverdächigen gegenüber 2016 leicht verringert (Jahr 2016 17,6 %). Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen lag 2017 bei 14,4 % (599). Dieser Gruppe sind alle Personen zuzuordnen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind. Hierzu gehören neben Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen, Duldungsinhabern oder sich hier illegal aufhaltenden Ausländern auch Angehörige aus EU-Mitgliedstaaten, Touristen, Ausländer mit dauerhaftem Bleiberecht (z. B. Angehörige von Spätaussiedlern, Besitzer von Niederlassungserlaubnissen), Arbeitskräfte, Studenten und Schüler. Anteil ausgewählter Delikte an der Gesamtkriminalität, Aufklärung Straftaten unter Beteiligung von Asylbegehrenden, Duldungsinhabern, Flüchtlingen und sich illegal Aufhaltenden (Zuwanderer) betrugen im Jahr 2017 = 339 Fälle. Damit hat sich Die Anzahl dieser Fälle insgesamt nur geringfügig gegenüber 2016 erhöht (2016 = 330 Fälle). Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte (+23 Fälle) ist ein Anstieg zu verzeichnen. Demgegenüber sind die Diebstahlsdelikte 2017 stark rückläufig (-50 Fälle). Ebenso rückläufig sind die Rohheitsdelikte. Die Anzahl dieser Fälle verringerte sich im Jahr 2017 um 21 auf 106 Fälle. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2017 mit 110 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr 12 Fälle mehr registriert. Ihr Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 1,1 %. Es konnten 98 Fälle aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei 89,1 %. Im Deliktsfeld Vergewaltigungen/sexuelle Nötigungen wurden 14 Fälle (in 2016 = 15 Fälle) erfasst, wovon 64,3 % aufgeklärt wurden. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 0,1 %. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit hatten mit 1604 Fällen in 2017 einen Anteil von ca. 14,7 % an der Gesamtkriminalität. Die hier bereits erreichte hohe Aufklärungsquote konnte in dieser Deliktsgruppe nochmals leicht von 91,1 % im Jahr 2016, auf 91,7 % im Jahr 2017 gesteigert werden. Ein Deliktsfeld dieses Bereiches sind Raubdelikte und Erpressungsdelikte. Diese sind aufgrund ihrer mit Gewalt gegen Personen begangenen Tathandlungen immer eine schwere Straftat. Mit 33 bekannt gewordenen Fällen konnte diese Fallzahl gegenüber 2016 (78 Fälle) stark verringert werden. Darüber hinaus konnten von den 33 bekannt gewordenen Fällen 24 Fälle geklärt werden. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 72,7 %. Bei den Diebstahlsdelikten insgesamt werden in der PKS alle Diebstähle, von der einfachen Wegnahme (einfacher Diebstahl) bis zum besonders schweren Fall des Diebstahls (BSD) (Überwinden von Schutzeinrichtungen) sowie Wohnungseinbruchdiebstähle zugeordnet. Mit 4506 erfassten Fällen entsprechen Diebstahlshandlungen 41,4 % aller registrierten Fälle. Damit ist fast jede zweite angezeigte Straftat eine sog. Diebstahlsstraftat. Diese Delikte nehmen einen Großteil der Gesamtkriminalität ein. Im Jahr 2016 waren noch 6024 Diebstähle zu verzeichnen. Das bedeutet einen Rückgang um 1518 Fälle. Etwa jede vierte Diebstahlshandlung konnte geklärt werden. Die Aufklärungsquote beträgt 26,1%. Im Bereich des besonders schweren Fall des Diebstahls und Wohnungseinbruchdiebstahls wurden 2016 insgesamt 3633 Fälle und in 2017 = 2557 Fälle (- 1076 Fälle) erfasst. Hauptschwerpunkte sind hierbei: Wohnungseinbruchdiebstähle mit 200 Fällen (2016 = 203 Fälle) BSD in/aus Boden/Keller.. mit 325 Fällen (2016 = 392 Fälle) BSD an/aus KFZ mit 367 Fällen (2016 = 610 Fälle) Die Häufigkeitszahl (also die Anzahl der Straftaten bezogen auf 100.000 Einwohner) im Bereich des Wohnungeinbruchdiebstahl fiel leicht von 109 (2016) auf 108 (2017) bei einer Steigerung der Aufklärungsquote um 4,3 % (AQ 2017: 27,5 %). Im Bereich des Polizeireviers Saalekreis ist bei dem Delikt Wohnungseinbruchsdiebstahl gegenüber dem Jahr 2016 (203 Fälle) ein in etwa gleichbleibender Stand der Fallzahlen (200 Fälle) im Jahr 2017 zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote konnte gesteigert werden. So hat die Aufklärungsquote im Jahr 2016 21,2% und im Jahr 2017 27,5% betragen. Diese Steigerung basiert vorwiegend auf einer weiterhin konsequenten qualifizierten Spurensuche und ?sicherung durch die Polizei. Zum Deliktsbereich ?Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen?. In diesem Deliktsbereich wurden insgesamt 718 (247 Fälle weniger als 2016) Fälle erfasst. Davon 351 Fälle des einfachen Diebstahls (in der Hauptsache: Kennzeichendiebstahl, Kraftstoffdiebstahl etc.) und 367 Fälle des besonders schweren Fall des Diebstahls (in der Hauptsache: BSD von u.a. Navigationsgeräten, Radios, Kfz.-Teile) vor. Einen weiteren Schwerpunkt der ?Diebstahlshandlungen insgesamt? stellen die ?Diebstahlshandlungen in/aus Dienst/Büro/Lagerräumen? mit 485 (-298 Fälle) insgesamt erfassten Fällen dar. In dieser Gesamtsumme enthalten sind 381 Fälle des besonders schweren Falls. Das sind ca. 79 % aller Fälle in diesem Deliktsbereich. Auch in diesem Deliktsbereich konnte die Aufklärungsquote gegenüber dem Jahr 2016 um 11,8 % erhöht werden. Die Vermögens- /Fälschungsdelikte stellen, neben den Diebstahlshandlungen, einen weiteren Schwerpunkt dar. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten einer verschleierten Tatbegehung, gerade mit dem Tatmittel Internet, gestalten sich die Ermittlungen durchaus aufwendig und schwierig. Die Fallzahlen sind rückläufig um 360 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. (Jahr 2016: 1852 Fälle; Jahr 2017: 1492 Fälle). Die Aufklärungsquote liegt bei 64,7%. Unter dem Begriff ?Straßenkriminalität? werden alle Straftaten, die sich in der Tatphase ausschließlich oder überwiegend auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ereignen, zusammengefasst. Waren im Jahr 2016 noch 2613 erfasste Fälle der Straßenkriminalität zu verzeichnen, verringerten sich diese drastisch im Jahr 2017 auf 2040 erfasste Fälle. Die Aufklärungsquote sank geringügig um 1,7% auf 19,5%.
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