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Dessau-Roßlau, den 02.04.2018

Haftbefehl nach Handel mit Betäubungsmitteln (Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Köthen)

Am 01.04.2018 gegen 13:30 Uhr wurde der Polizei ein Handel von Betäubungsmitteln im Bereich des Marktplatzes in Köthen angezeigt.   Nach einem Zeugenhinweis konnte ein männlicher Tatverdächtiger in Begleitung von zwei Frauen auf Höhe des Holzmarktes festgestellt werden. Da sich der junge Mann nicht ausweisen konnte, wurden seine mitgeführten Sachen durchsucht. Als seine Jacke durchsucht werden sollte, ergriff dieser die Flucht und rannte in Richtung Bärplatz. In der Albrechtstraße konnte der Tatverdächtige durch einen Polizeibeamten außerhalb des Dienstes an der weiteren Flucht gehindert und anschließend vorläufig festgenommen werden. Er wurde daraufhin zum Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld verbracht.   In der weiterführenden Durchsuchung seiner Bekleidung wurden unter anderem eine geringe Menge an Betäubungsmittel und Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich aufgefunden. Mittels Abgleich im polizeilichen Informationssystem konnte die Identität des in Köthen wohnhaften 17 Jährigen ermittelt werden. Bei einer Durchsuchung seines Wohnraumes wurde eine nicht unerhebliche Menge an Betäubungsmitteln, augenscheinlich Cannabis, aufgefunden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingeleitet.   Antragsgemäß wurde am 02.04.2018 der Untersuchungshaftbefehl am Amtsgericht Dessau-Roßlau verkündet und vollstreckt. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Jugendarrestanstalt verbracht. BraunPressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-RoßlauVanakPressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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