Einstellung der Öffentlichkeitsfahndung nach Jasmin Sinzel Halberstadt, Landkreis Harz
Ausgangsmeldung: Polizeimeldung Nr. 135 vom 18.04.2018Öffentlichkeitsfahndung nach Jasmin SinzelHalberstadt, Landkreis HarzVermisst wird seit dem 11.04.2018 die 15-jährige Jasmin Sinzel aus Halberstadt. Sie wurde letztmalig am 11.04.2018 gegen 15:30 Uhr an ihrer Wohnanschrift in der Harmoniestraße gesehen. Die Gesuchte ist ca. 1,60 m groß und stabil. Sie trägt langes blondes, mitunter zu einem Dutt zusammengebundenes Haar und eine schwarze Brille mit einer erhöhten Dioptrienzahl. Zuletzt war sie mit einer blauen Latzhose, einem T-Shirt und blauen Arbeitsschuhen bekleidet. Die Gesuchte trägt ein Piercing an der Unterlippe und hatte bei ihrem Verschwinden einen pink-farbenen Rucksack der Marke ?Nike? bei sich. Zum gegenwärtigen Erkenntnisstand kann eine Gefahr für Leib und Leben der Gesuchten ausgeschlossen werden.Sachdienliche Hinweise zum Aufenthaltsort der Gesuchten erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293 oder jede andere Polizeidienststelle.Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?Ergänzung: Die Gesuchte wurde am heutigen Tag durch Beamte an der Wohnanschrift eines Bekannten in Schwanebeck wohlbehalten aufgegriffen und im Anschluss der Mutter übergeben. Die Öffentlichkeitsfahndung wird hiermit unter Beachtung des oben aufgeführten Hinweises eingestellt. Die Polizei bedankt sich für die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsfahndung.
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