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Magdeburg, den 19.04.2018

Wer kennt diesen Mann - Phantombild zur versuchten Vergewaltigung in Magdeburg

Die Polizei sucht nach einer versuchten Vergewaltigung Ende März im Magdeburger Knochenpark (siehe PM unten) mit einem Phantombild nach dem Täter. Wer kennt die abgebildete Person und/oder kann Hinweise zum Tatgeschehen machen. Hinweise nimmt die Polizei unter 0391 ? 546 5196 entgegen. Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:   -         männlich, 30-35 Jahre alt -         ca. 185 cm groß mit kräftiger, sportlicher Figur -         schwarze kurze Haare -         bekleidet mit hellgrauem Sweatshirt und hellblauer Jeans -         insgesamt gepflegte Erscheinung -         sprach akzentfrei Deutsch, mitteleuropäischer Typ   PM vom 01.04. Versuchte Vergewaltigung einer Joggerin   Gestern Abend, 31.03., 17:30 Uhr, versuchte ein bisher unbekannter Täter eine 46-jährige Magdeburgerin im Knochenpark zu vergewaltigen. Die Geschädigte war in der Straße Frankefelde beim Joggen durch den Unbekannten angesprochen worden. Sie ließ sich nicht auf das Gespräch ein und wurde durch den späteren Täter bis in den Knochenpark verfolgt. Hier drängte er die Joggerin plötzlich in ein Gebüsch und stieß sie zu Boden. Im Anschluss versuchte er, die Frau zu vergewaltigen. Durch massive Gegenwehr konnte sich die Geschädigte befreien und die Polizei informieren.   Eine sofortige Absuche des Bereiches führte nicht zur Ergreifung des Täters. Die Person wird wie folgt beschrieben: -         männlich, 30-35 Jahre alt -         ca. 185 cm groß mit kräftiger, sportlicher Figur -         schwarze kurze Haare -         bekleidet mit hellgrauem Sweatshirt und hellblauer Jeans -         insgesamt gepflegte Erscheinung -         sprach akzentfrei Deutsch, mitteleuropäischer Typ   Die Polizei bittet um Zeugenhinweise. Wer hat die Joggerin und den vermeintlichen Begleiter im Bereich Frankefelde oder im Knochenpark gesehen. Wer kann Hinweise zum beschriebenen Täter geben? 0391-546 3292 (bema)         Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets, zu Zwecken der Fahndungshilfe, ist umgehend zu beenden.

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