(LG HAL) Terminvorschau Mai 2018
Drogenhandel in Halle Tag, Uhrzeit 02.05.18, 09:00 ; 03.05.18, 09:30 ; 07.05.18, 09:30 ; 28.05.18, 09:30 ; 30.05.18, 09:30 Raum 169 16 KLs 8/18 Dem im Juli 1977 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll im Oktober 2017 in einer Bar in Halle eine Schreckschusswaffe mit sich geführt haben, obwohl er nicht im Besitz des dafür erforderlichen Waffenscheines war. Im November 2017 soll er in seiner Wohnung in Halle Metamphetamin, Ecstasy sowie Marihuana aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel gewinnbringend weiter zu verkaufen. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll er eine geladene Doppelflinte bereitgelegt haben. Als die Wohnung des Angeklagten am 02.11.2017 durchsucht wurde, soll der Angeklagte Widerstand geleistet und nach den Polizeibeamten getreten haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Versuchte schwere räuberische Erpressung in Eisleben Tag, Uhrzeit 02.05.18, 09:00 ; 03.05.18, 09:00 Raum 123 10a KLs 2/18 Dem im April 1995 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 25.01.2018 an einer Bushaltestelle in Eisleben einen dort wartenden Mann mit einem Holzknüppel bedroht und dabei die Herausgabe von Geld und Mobiltelefon verlangt haben. Der Mann habe sich dann in einen Bus flüchten können, so dass es nicht zur Herausgabe von Gegenständen gekommen sei. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9 Monaten. Gefährliche Körperverletzung und mehrfacher Diebstahl in Merseburg Tag, Uhrzeit 03.05.18, 09:00 ; 04.05.18, 09:00 ; 07.05.18, 09:00 ; 08.05.18, 09:00 Raum 187 3 KLs 3/18 Dem im Juli 1982 geborenen Beschuldigten werden gefährliche Körperverletzung, räuberischer Diebstahl sowie einfacher Diebstahl in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im Juli 2017 vor einem Hotel in Merseburg zunächst sein Fahrrad gegen die dort abgestellten Fahrräder geworfen haben. Den herbeieilenden Hotelmitarbeiter soll er dann mit einem Messer am Oberkörper verletzt haben. An einem anderen Tag im Juli 2017 soll er aus einer Metallbauwerkstatt in Merseburg Kaffee, eine Uhr sowie ein Navigationsgerät entwendet haben. Den herbeieilenden Firmeninhaber soll er dann mit einer abgebrochenen Weinflasche bedroht haben. Diesem soll es aber gelungen sein, den Beschuldigten mit einem Fußtritt zu Boden zu werfen, wodurch dieser seinen Rucksack mit der Diebesbeute verloren habe und ohne die Beute geflohen sei. Noch am selben Abend soll der Beschuldigte aus dem Mitarbeiterbereich einer Pizzeria in Merseburg einen Rucksack, eine Gürteltasche mit 15,00 Euro, ein Mobiltelefon, ein T-Shirt und eine Hose entwendet haben. Am Folgetag soll er aus den offenstehenden Räumlichkeiten eines Bildungsinstitutes ein Mobiltelefon entwendet haben. Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle Tag, Uhrzeit 08.05.18, 09:00 ; 14.05.18, 09:00 Raum 123 14 KLs 3/1 Dem im Juli 1971 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im Mai/Juni 2016 in seiner Wohnung an einem 13-jährigen Jungen, in einem Fall an zwei weiteren Jungen unter 14 Jahren vergangen haben, die in Begleitung eines Freundes des Angeklagten in dessen Wohnung in Halle gekommen seien, Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt. Es droht eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren. Versuchter Totschlag in Halle Tag, Uhrzeit 14.05.18, 09:00 ; 16.05.18, 08:30 ; 17.05.18, 08:30 ; 18.05.18, 08:30 Raum 141 1 Ks 2/18 Dem im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 14.01.2018 vor einem Kiosk in Halle im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Messer einem anderen Mann viermal in Kopf und Rumpf gestochen haben. Der Geschädigte soll hierdurch lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben, die eine sofortige Notoperation erforderlich gemacht hätten. Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9 Monaten. Drogenhandel in Beuna Tag, Uhrzeit 28.05.18, 13:00 ; 30.05.18, 09:00 Raum 187 3 KLs 26/17 Dem im Januar 1983 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in vier Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Januar 2016 und Januar 2017 in Beuna Metamphetamin und Cannabis erworben und mit Gewinn weiterverkauft haben, wobei er in einem Falle in seiner Wohnung zur Absicherung seiner Drogengeschäfte einen Wurfstern, eine Schreckschusspistole sowie einen Schreckschussrevolver bereit gehalten habe. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren. Sexueller Missbrauch der Enkelin in Bad Lauchstädt Tag, Uhrzeit 29.05.18, 09:00 ; 30.05.18, 09:00 ; 31.05.18, 09:00 Raum 123 14 KLs 15/17 Dem im Februar 1950 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Februar 2014 und Juni 2015 an seiner im Januar 2010 geborenen Enkelin vergangen haben, die gemeinsam mit ihrer Mutter auf dem Grundstück des Angeklagten in Bad Lauchstädt gewohnt habe und die der Angeklagte regelmäßig vom Kindergarten abgeholt habe. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Sexueller Missbrauch des behinderten (Stief-) Sohnes in Weißenfels Tag, Uhrzeit 29.05.18, 09:00 Raum 187 4 KLs 4/18 Die Angeklagte M.D. ist im September 1979 geboren, der Angeklagte T.D. im April 1972. Der T.D. war vom Landgericht Halle am 28.08.2017 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbruch eines Schutzbefohlenen in zwei Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden, die mit ihm verheiratete M.D. wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person sowie Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (14 KLs 11/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten sich zwischen 2007 und 2015 in ihrem Wohnhaus in Wengelsdorf (Weißenfels) an dem im Oktober 1996 geborenen A.T. vergangen hatten, dem Sohn der M.D. aus einer früheren Beziehung. Die Kammer war, sachverständig beraten, zu der Überzeugung gelangt, dass der A.T. aufgrund einer leichten geistigen Behinderung nicht in der Lage gewesen sei, einen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen gegen das an ihn herangetragene sexuelle Ansinnen zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen - dies entspricht der Definition der Widerstandsunfähigkeit in der anwendbaren Gesetzesfassung. . Auf die Revision hin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.01.2018 die Verurteilungen vollständig aufgehoben, soweit die Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person bzw. Beihilfe hierzu verurteilt worden waren. Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend begründet worden, dass der A.T. wegen seiner geistigen Behinderung im Hinblick auf die sexuellen Handlungen widerstandsunfähig im vorgenannten Sinne gewesen sei. Hinsichtlich der übrigen Verurteilungen hat der Bundesgerichtshof die Strafaussprüche aufgehoben und gemeint, die Kammer sei ohne hinreichende Begründung davon ausgegangen, dass der A.T. als Folge der genannten Taten Störungen des Sexualverhaltens davongetragen habe (4 StR 597/17). Der Bundesgerichtshof hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Die neue Kammer wird nun nach Möglichkeit den Sachverhalt weiter aufzuklären haben oder im Falle der Unaufklärbarkeit die sich hieraus ergebenden prozessualen Konsequenzen zu ziehen haben. Tag, Uhrzeit 31.05.18, 14:00 ; 15.06.18, 11:15 ; 28.06.18, 10:15 Raum 96 13 KLs 5/18 Dem im November geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll bis Dezember 2017 in Halle und Stendal mit Cannabis, Ecstasy, Amphetamin und Cannabis gehandelt haben und dabei zur Absicherung seiner Drogengeschäfte in seiner Wohnung in Stendal ein Messer und eine Schreckschusswaffe bereitgelegt haben. Der Angeklagte hat sich bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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