: 26
Halle (Saale), den 02.05.2018

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2018 der Stadt Dessau-Roßlau mit Auflagen

Das Landesverwaltungsamt hat grünes Licht für die Haushaltssatzung 2018 der Stadt Dessau-Roßlau gegeben. ?Sie verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr wirtschaftliches Handeln.?, kommentiert der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Haushaltsverfügung. ?Damit eröffnen sich auch Spielräume für notwendige Investitionen. Allerdings ist der Oberbürgermeister aufgefordert, eine Haushaltssperre auszusprechen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt auch in Zukunft zu gewährleisten.? Die von Dessau-Roßlau vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 10 Million Euro wurden vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Auch Verpflichtungsermächtigungen von bis zu 46 Mio. Euro kann die Stadt eingehen, so dass die geplanten Investitionen in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt werden können.Zusätzlich wurde die Stadt jedoch verpflichtet, eine Haushaltssperre in Höhe von 2,6 Mio. Euro einzurichten. Auf diese Weise soll die Stadt im Haushaltsvollzug sicherstellen, notwendige Auszahlungen nochmals kritisch zu überprüfen und auf rechtlich verbindliche und unaufschiebbare Maßnahmen in vorgenannter Höhe zu begrenzen. Dies ist erforderlich, da Dessau-Roßlau derzeit nicht über ausreichend Einnahmen verfügt, um alle geplanten Auszahlungen ohne Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite leisten zu können. Perspektivisch ist die Stadt Dessau-Roßlau gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit der Stadt durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

Impressum

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung