: 36
Magdeburg, den 02.05.2018

Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen Besonderer Schutz für Frauen und Kinder

Frauen und Kindern, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt untergebracht sind, kommt besonderer Schutz zu. Das Innenministerium hat gemeinsam mit dem Justizministerium, dem Sozialministerium sowie betroffenen Interessenverbänden ent­sprechende Rahmenbedingungen erarbeitet. Bauliche, organisa­torische und personelle Maßnahmen wurden nun in einem Leitfaden zusammengefasst. Dieser Leitfaden dient gleichzeitig den Aufnahme­kommunen als Empfehlung für die Unterbringung von ihnen nach dem Aufnahmegesetz zugewiesenen Frauen und Kindern. So sollen u. a. in den jeweiligen Einrichtungen für allein reisende Frauen und Kinder private Bereiche vorgehalten werden. Festgelegt werden zudem Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikation des Betreuungs- und Wachpersonals. Des Weiteren schreibt der Leitfaden vor, dass Opferschutz und Opferhilfe im Falle von Gewalt zu gewährleisten sind, Hilfsangebote bekannt gemacht werden und traumatisierte Menschen entsprechende Betreuung erhalten.   Innenstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang: ?Etwa 15 Prozent der in den Landesaufnahmeeinrichtungen Untergebrachten sind allein reisende und allein mit Kindern reisende Frauen sowie Kinder. Unabhängig von ihrem Bleiberecht muss ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Dazu sind wir nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus humanitären Gründen verpflichtet.?   Hintergrund: Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, der speziellen Situation allein und allein mit Kindern reisender Frauen bei der Unterbringung in Landesaufnahmeeinrichtungen Rechnung zu tragen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Artikeln 21, 22 der EU-Aufnahmerichtlinie, wonach den be­sonderen Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen in geeigneter Weise im Rahmen der Auf­nahme von Asylsuchenden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachzukommen ist.   Zum Leitfaden: www.mi.sachsen-anhalt.de/themen/auslaenderrecht/erstaufnahme-unterbringnung-rueckfuehrung/  

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung