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Halle (Saale), den 08.05.2018

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Mai / Weitere Termine im Verfahren gegen Adrian U.

I. Weitere Prozessauftakte im MaiBetäubungsmittelhandel in Halle und Bitterfeld-Wolfen Tag, Uhrzeit 11.05.18, 09:00 ; 01.06.18, 09:00 ; 04.06.18, 09:30 ; 06.06.18, 09:30 ; 08.06.18, 09:00 ; 13.06.18, 09:00 Raum 169 16 KLs 12/18 Dem im April 1980 geborenen Angeklagten werden unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Beihilfe hierzu zur Last gelegt. Er soll im Jahre 2017 Mitglied einer auch in Halle tätigen Bande gewesen sein, die unter anderem unerlaubt bei Bitterfeld-Wolfen zwei sog. Out-door"-Cannabis-Plantagen betrieben haben soll, um das so gewonnene Cannabis gewinnbringend zu verkaufen. Der Angeklagte soll im Juni 2017 aus Tschechien das für den Aufbau der Cannabis-Plantagen erforderliche Pflanzensubstrat aus Tschechien nach Deutschland gebracht haben. Im November 2017 soll er mit einem Transporter 119 kg Marihuana von einer Lagerhalle in Berlin nach Bitterfeld transportiert haben, allerdings auf der Autobahn in eine Polizeikontrolle geraten sein, wobei das Rauschgift sichergestellt worden sei. Der Angeklagte hat bestritten, von dem Betäubungsmittelhan-del gewusst zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren. Gegen vier weitere Bandenmitglieder ist unter dem Geschäfts-zeichen 16 KLs 10/18 ein weiteres Verfahren mit insgesamt 15 Anklagepunkten anhängig. Hier stehen noch keine Termine fest. Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 30.05.18, 09:00 ; 06.06.18, 11:00 ; 07.06.18, 09:00 ; 13.06.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 8/18 Dem im Juni 1988 geborenen Angeklagten werden insgesamt 8 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und zwei Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll im September 2017 in Sangerhausen fünfmal Betäubungsmittel an drei Personen unter 18 Jahre und zweimal an Erwachsene verkauft haben. Im Dezember 2017 soll er in seiner Wohnung in Sangerhausen verschiedene Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben. Darüber hinaus soll er ohne die erforderliche Erlaubnis in Besitz eines Elektroschockers und einer Selbstladepistole gewesen sein. Der Angeklagte hat die Vorwürfe abgestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren. II. Weitere Termine im Verfahren gegen Adrian U. In dem Strafverfahren gegen Adrian U. sind über die gestern mitgeteilten Termine hinaus weitere Termine anberaumt worden. Hier die aktualisierte Übersicht: 23.05.2018, 09.00 Uhr30.05.2018, 09.00 Uhr01.06.2018, 09.00 Uhr18.06.2018, 09.00 Uhr25.06.2018, 09.00 Uhr27.06.2018, 09.00 Uhr29.06.2018, 09.00 Uhr16.07.2018, 09.00 Uhr30.07.2018, 09.00 Uhr

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