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Magdeburg, den 09.05.2018

Steuerschätzung stützt die Konsolidierungsziele, gibt aber keine neuen Spielräume

Mit den Ergebnissen der  Mai-Steuerschätzung 2018 setzt sich der Trend steigender Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen fort. Das Ergebnis stützt dabei den finanzpolitischen Kurs des Landes Sachsen-Anhalt, schafft aber keine neuen Spielräume in diesem und dem kommenden Jahr   Sachsen-Anhalt kann im Vergleich zum Haushaltsplanansatz in 2018 mit Mehreinnahmen in Höhe von 61 Mio. ? und 2019 in Höhe von 138 Mio. ? rechnen.   Für die Steuerung des Haushaltes in diesem Jahr bedeutet das, dass die geplanten Rücklagenentnahmen entsprechend geringer ausfallen können. Schon jetzt ist aber klar, dass der größte Teil der Mehreinnahmen konjunkturbedingt ist und daher nicht zur Finanzierung von Daueraufgaben zur Verfügung steht. Außerdem würde das Land ansonsten die mit dem Bund vereinbarten Konsolidierungsziele verfehlen (siehe Hintergrund).   Welche Konsequenzen aus dem Ergebnis für die Aufstellung des Haushaltes 2019 gezogen werden müssen, wird das Ministerium der Finanzen prüfen und dem Kabinett dazu einen Vorschlag bis Ende des Monats vorlegen.   Finanzminister André Schröder: ?Wir befinden uns in einem äußerst erfreulichen stabilen konjunkturellen Umfeld. Das bedeutet aber auch, dass ein Teil des Einnahmezuwachses konjunkturbedingt ist und damit nicht dauerhaft zur Verfügung stehen wird. Nach den schon heute für Sachsen-Anhalt geltenden Regeln der Schuldenbremse darf dieser Teil des Einnahmezuwachses nicht für neue Ausgaben verwendet werden. Daran werden wir uns bei der Aufstellung des Haushaltes 2019 orientieren.?    Hintergrund: Ab 2020 muss Sachsen-Anhalt die grundgesetzliche Schuldenbremse einhalten. Dazu erhält Sachsen-Anhalt bis 2020 bundesstaatlich finanzierte Konsolidierungshilfen in Höhe von jährlich 80 Mio. EUR.  Infolge der mit dem Bund dazu geschlossenen Konsolidierungsvereinbarung dürfen konjunkturbedingte Mehreinnahmen im Landeshaushalt nur in einem sehr engen Rahmen ver-ausgabt werden. Auf der Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten, wie sie der Steuerschätzung zugrunde liegen, ergibt sich für 2019 ein konjunkturbedingtes Mehraufkommen für Sachsen-Anhalt in Höhe von ca. 110 Mio. EUR. Diese konjunkturbedingten Mehreinnahmen sind ? nach den Regeln der geltenden Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Konsolidierungshilfen ? den Rücklagen zuzuführen oder für Tilgung zu verwenden.

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