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Halle (Saale), den 14.05.2018

1. ergänzendes Anhörungsverfahren zur ?Anschlussstelle Lüderitz bis AS Uenglingen? der BAB 14 eingeleitet

Das Landesverwaltungsamt hat am 9. April 2018 das 1. ergänzendes Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben ?Lückenschluss der Bundesautobahn (BAB) 14 Magdeburg ? Wittenberge ? Schwerin, Verkehrseinheit (VKE) 1.5 ? ?Anschlussstelle (AS) Lüderitz (L 30) bis AS Uenglingen (L 15)? eingeleitet. Träger des Vorhabens ist die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd.Die Planunterlagen inklusive der Änderungen werden in der Hansestadt Stendal sowie in den Einheitsgemeinden Tangerhütte und Bismark (Altmark) vom 2. Mai 2018 bis einschließlich 1. Juni 2018 ausliegen. Zusätzlich sind die Planunterlagen in diesem Zeitraum auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zugänglich (https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/planfeststellung/planunterlagen/autobahnen/). Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.Die von dem Bauvorhaben Betroffenen haben dann bis zum 2. Juli 2018 die Möglichkeit, Einwendungen bei den vorgenannten Auslegungsgemeinden bzw. beim Landesverwaltungsamt gegen den geänderten Plan zu erheben. Darüber hinaus sind zahlreiche Träger öffentlicher Belange und Versorgungsunternehmen zur Stellungnahme bis zum 2. Juli 2018 aufgefordert.Das geplante Bauvorhaben hat eine Länge von 12,891 km und stellt einen Abschnitt des ca. 155 km langen Lückenschlusses der BAB 14 zwischen Magdeburg und Schwerin dar. Mit dem Lückenschluss als Hauptbestandteil des vorgenannten Gesamtmaßnahmenkonzeptes werden die Regionen Altmark in Sachsen-Anhalt sowie Prignitz in Brandenburg und Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern optimal an das übergeordnete, großräumige Fernstraßennetz angeschlossen. Gleichzeitig wird mit dem Lückenschluss der BAB 14 zwischen den Oberzentren Magdeburg und Schwerin eine überregionale Fernstraßenverbindung zwischen den mitteldeutschen Wirtschaftsräumen und den Ost- und Nordseehäfen sowie weiteren europäischen Zielen in Skandinavien, Großbritannien, Tschechien und Ungarn hergestellt.Das Bauvorhaben berührt in Sachsen-Anhalt, im Landkreis Stendal, die Gemarkungen Buchholz, Insel, Tornau, Döbbelin, Möringen, Uenglingen, Dahlen (neu) (alle Ortsteile der Hansestadt Stendal); Lüderitz, Windberge (neu) (beide Ortsteile der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte) und Schernikau (Mitglied der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)). Die 1. Planänderung ergibt sich u. a. aus den folgenden Gründen:- Änderungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung aufgrund aktueller Grundlagendaten und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände- Vollständige Überarbeitung des Knotenpunktes B 188/K 1045 als Knotenpunkt mit Lichtzeichenanlage- Neubau Wendehammer Insel-Gohrer-Weg- Änderungen von Maßnahmen an Leitungen, Ergänzung von Maßnahmen an Leitungen, Änderung der Bezeichnungen Telekom Deutschland GmbH und DB Netz AG, Entfall einer 30 kV-Leitung der E.ON Avacon Netz GmbH- Anpassung der zusammenfassenden Darstellung der UmweltauswirkungenDaneben wurden die Planunterlagen um den Fachbeitrag zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG) sowie um die Verkehrsprognose 2025 erweitert, welche ebenfalls zur allgemeinen Einsicht ausliegen.Zu den Gründen der 1. Planänderung wird auf das den ausgelegten Planunterlagen (18 Aktenordner) vorgeheftete Änderungsverzeichnis verwiesen. Art und Inhalte der Planänderungen sind in den Planunterlagen textlich und kartografisch farbig dargestellt.Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen wurden vorgelegt:- Schalltechnische Untersuchung- Luftschadstoffuntersuchung- Landschaftspflegerischer Begleitplan- Artenschutzbeitrag - Wassertechnische Untersuchungen- Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen- Fachbeitrag zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie- weitere naturschutzfachliche Gutachten und UntersuchungenDie ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 11.05.2015 bis 10.06.2015 in der Hansestadt Stendal sowie in den Einheitsgemeinden Tangerhütte und Bismark ausgelegen. Der Erörterungstermin fand dazu am 15.08.2016 im Rathausfestsaal der Hansestadt Stendal und vom 17.08.2016 bis 18.08.2016 im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt statt.

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