(LG MD) Eilverfahren betreffend die Ausstrahlung des Radiosenders Deutschlandradio an zwei Antennenstandorten in Dequede (Osterburg) und Wittenberg
7 O 601/18 und 7 O 602/18 7. Zivilkammer als Kartellkammer Der Termin am Dienstag, 22. Mai 2018 wurde aufgehoben. Grund hierfür ist, dass es Probleme bei der Zustellung der Antragsschrift und Ladung der Antragsgegnerin zum Termin gegeben hat. Jedenfalls liegt dem Gericht kein Nachweis vor. Die genaueren Umstände hierfür sind derzeit unklar. Die Parteien streiten in einem zivilrechtlichen Eilverfahren über die Verpflichtung zu einem bestimmten Preis an zwei Antennenstandorten in Dequede (Osterburg) und Wittenberg über UKW den Sender "Deutschlandradio" auszustrahlen Die Antragstellerin behauptet Dienstleistungen im Bereich der Übertragung von UKW Signalen für verschiedene Rundfunkanbieter zu erbringen. Die Antragsgegnerin soll Eigentümerin und Betreiberin der beiden Antennen seit 1. April 2018 sein. Die Antragstellerin möchte im in dem Eilverfahren erreichen, dass die Antragsgegnerin ihr die Antennen weiterhin zu einem möglichst günstigen Preis zur Verfügung stellt, da andernfalls nach dem 30.06.2018 die Abstrahlung des Radioprogramms über die Antennen nicht mehr möglich sei. Die Antragstellerin betrachtet diese zwei Verfahren als "Musterverfahren", da die Antragsgegnerin insgesamt 59 Antennen betreibt. Christian Löffler
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