(AG HAL) Termin zur Räumungsklage am 04.06.2018 ("Hasi") aufgehoben
Im Nachgang zur Pressemitteilung 004/18 vom 18.05.2018 wird mitgeteilt, dass der Verhandlungstermin zur Räumungsklage der Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) gegen den Kapuze e.V. auf Räumung des Hauses Hafenstraße 7, 06108 Halle ("Hasi") am 04.06.2017 vor dem Amtsgericht Halle (Saale) aufgehoben wurde. Grund hierfür ist die erneute Prüfung der Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Klage, die die Richterin nunmehr verneint hat. Sie hat deshalb das Verfahren an das Landgericht Halle verwiesen. Ursprünglich wurde vom Bestand eines Mietvertrages ausgegangen. Für Streitigkeiten über Mietverträge ist das Amtsgericht unabhängig vom Streitwert zuständig. Nach weiteren Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten ist allerdings nach Ansicht der Richterin davon auszugehen, dass es sich wegen des Fehlens einer Vereinbarung über eine Mietzahlung um einen Nutzungsüberlassungsvertrag anderer Art handeln kann oder aber Herausgabeansprüche nach Besitz- oder Eigentumsregelungen in Betracht kommen. Ein Mietvertrag sei sogar ausdrücklich zwischen den Parteien vertraglich ausgeschlossen worden. In solchen Fällen ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts nur gegeben, wenn der Streitwert unterhalb von 5.000 Euro liegt. Unter Berücksichtigung des Grundstückswertes geht die Richterin nunmehr von einem Streitwert von 200.000,00 Euro aus. Bei diesem Streitwert musste sie das Verfahren an das für solche Streitwerte zuständige Landgericht Halle verweisen.
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