Neues Personalvertretungsgesetz für die öffentliche Verwaltung
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat auf ihrer Sitzung den von Finanzminister André Schröder vorgelegten Gesetzentwurf für das neue Personalvertretungsgesetz (PersVG LSA) beschlossen. Finanzminister André Schröder: ?Nach 15 Jahren (!), in denen immer wieder Anlauf genommen wurde für ein neues Personalvertretungsgesetz mit mehr Rechten für Personalräte, ist es der Kenia-Koalition nun gelungen: Das neue Gesetz liegt endlich vor. Damit liegt der Ball beim Landtag, dort hoffe ich auf eine zügige Beratung, damit das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit, in der die Digitalisierung viele Arbeitsplätze verändert, sind starke Personalvertretungen wichtig. Die Personalvertretungen und Gewerkschaften werden den Entwurf vielleicht nicht als großen Wurf bezeichnen. Ich sage dazu, dass inhaltlich sicherlich immer mehr geht, aber wir haben das geschafft, worauf sich jahrelang keine Landesregierung einigen konnte und haben mit diesem Entwurf insbesondere auch aufgestauten Änderungsbedarf umgesetzt, der allein aufgrund der zwischenzeitlichen rechtlichen Entwicklung entstanden war.? Die Kenia-Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag vom April 2016 darauf verständigt, mit Blick auf Personalentwicklung und Umstrukturierung in den öffentlichen Verwaltungen das Personalvertretungsgesetz (PersVG) moderner und flexibler zu gestalten. Unter anderem wurde vereinbart: - die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabzusetzen, - die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz zu verankern und - die Wahl des Vorstandes des Personalrats gerechter auszugestalten, indem alle im Personalrat vertretenden Gruppen chancengleich berücksichtigt werden - Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten auf vier Stellen bei Dienststellen mit mehr als 2.000 Beschäftigten - Ausdehnung der Mitbestimmung bei der Ablehnung von Tele- und Heimarbeit, sofern keine Dienstvereinbarung anderes regelt. Dies und mehr soll mit dem nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf umgesetzt werden, den der Landtag voraussichtlich ab Sommer beraten wird.
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