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Halle (Saale), den 30.05.2018

Landesverwaltungsamt genehmigt Doppelhaushalt 2018/19 des Landkreises Harz

Das Landesverwaltungsamt hat grünes Licht für die Haushaltssatzung 2018/2019 des Landkreises Harz gegeben. ?Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln.?, kommentiert der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes Dr. Steffen Eichner die Unterzeichnung der Haushaltsverfügung. Die vom Landkreis festgesetzten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für 2018 bis zu einer von Höhe 6,25 Mio. Euro und für 2019 bis zu einer Höhe von 6,15 Mio. Euro genehmigt und im Übrigen versagt. Damit liegt die genehmigte Kreditaufnahme zwar unter den Vorstellungen des Landkreises, da dieser verstärkt auch Investitionen ohne Fördermittel in Angriff nehmen wollte. Allerdings konnte er die hierfür notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachweisen.Die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen zur Absicherung von Investitionen in den Folgejahren konnten nur in Höhe von rund 1 Mio. Euro genehmigt werden, da nur in diesem Umfang die Unabweisbarkeit der geplanten Maßnahmen nachgewiesen wurde.Der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag des Liquiditätskredits wurde in Höhe von 79,3 Mio. Euro mit der Auflage genehmigt, dass der Landkreis Harz spätestens mit der nächsten Haushaltssatzung eine Planung vorlegt, aus der sich eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens erkennen lässt.Um die Haushaltssatzung vollziehen zu können, muss der Kreistag den verfügten Einschränkungen noch zustimmen.Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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