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Halle (Saale), den 03.06.2018

Hochwasser 2013 Fluthilfe bis auf geringen Teil vollständig an die Kommunen im Landkreis Mansfeld-Südharz ausgezahlt ? Große Baumaßnahmen dauern an

Fünf Jahre nach der verheerenden Flut im Juni 2013 in Sachsen-Anhalt sind 90 Prozent aller Fluthilfe-Anträge ausgezahlt. Dies umfasst ein Volumen von ca. 35 Prozent der Mittel. ?Ein Schaden von rund einer Milliarde Euro wurde seitens der Kommunen allein an Infrastruktur und Kultureinrichtungen geltend gemacht. Dahinter verbergen sich über 2200 Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die die Kommunen in den letzten Jahren umsetzen mussten und auch noch umsetzen. Das ist eine gewaltige Herausforderung.?, würdigte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Leistung der Kommunen am Montag auf einer Pressekonferenz zum Stand der Flutmittelbearbeitung. Und auch die mit der Bearbeitung und Auszahlung der Fluthilfemittel betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes haben ihren Beitrag zur zügigen Bewilligung geleistet. Denn insgesamt sind bislang 2268 Anträge mit einem Volumen von 953 Millionen Euro eingegangen. Alle Anträge sind bewilligt. Für 2038 Maßnahmen wurden die Gelder seitens der Kommunen abgerufen und vom Landesverwaltungsamt ausgezahlt. Das umfasst ein Volumen von rund 363 Millionen Euro, die bereits verbaut wurden. Die wenigen 10 Prozent der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen sind zumeist die großen und sehr komplexen Baumaßnahmen, wie beispielsweise die Strombrücke in Magdeburg oder die Rennbahn und das Gasometer in Halle.  Diese umfassen ein Volumen von 590 Millionen Euro, die im Landesverwaltungsamt abrufbereit liegen. ?Naturgemäß beanspruchen diese Baumaßnahmen einen größeren zeitlichen Rahmen. Umfangreiche Planungsleistungen und Ausschreibungsverfahren, durchzuführende Genehmigungsverfahren, aber auch fehlende Kapazitäten im Baugewerbe und der Fachkräftemangel sorgen dafür, dass für diese Baumaßnahmen im XXL-Format das Geld durch die Kommunen noch nicht abgerufen werden konnte.?, erklärt der Präsident weiter. Hinzukommen unvorhergesehene Folgekosten beispielsweise durch die Entdeckung weiterer Schäden oder auch Preisanstiege im Baugewerbe. Dafür wurde den Kommunen die Möglichkeit geschaffen, so genannte Erhöhungsanträge beim Landesverwaltungsamt zu stellen. Bis 2024 können die Kommunen ihre Schäden geltend machen. Die Kommunen im Landkreis Mansfeld-Südharz haben bereits fast alle Gelder für die gestellten Anträge abgerufen. Sie hatten damals im Bereich Infrastruktur und Kultureinrichtungen einen Schaden von 4,8 Mio. Euro geltend gemacht und dafür 14 Anträge gestellt. Inzwischen sind seitens der Kommunen im Landkreis Gelder in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro abgerufen worden. ?Unterm Strich kann man sagen: eine gewaltige Aufgabe wurde von allen Beteiligten bislang sehr gut gemeistert. Zwar liegt noch ein erheblicher Teil vor uns, aber wir werden auch diesen fristgerecht bearbeiten.?, so Pleye abschließend. HintergrundBis zum 30. Juni 2014 sollten die Kommunen ihre Anträge auf Fluthilfe, die seitens der jeweiligen Stadträte beschlossen worden waren, beim Landesverwaltungsamt eingereicht haben. Eine erste Fristverlängerung bis zum Jahresende, eine zweite bis zum 30. Juni 2015 wurde den Kommunen eingeräumt. Das Landesverwaltungsamt hat alle genehmigungsfähigen Anträge bis zum 30.Juni 2016 bewilligt. Seit dem 30. Juni 2016 können die Kommunen so genannte Erhöhungsanträge für bereits im Vorfeld bewilligte Anträge stellen. Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgt, wenn die Kommunen die Gelder abrufen.

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