(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Juni 2018 (Stand: 30.05.2018 )
I. Strafverfahren Raubüberfälle und Diebstähle in Magdeburg 22 KLs 330 Js 34174/17 (4/18) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 18 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 04. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 05., 14. und 22. Juni 2018, jeweils 09.00 Uhr sowie 25. Juni 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12 Dem mittlerweile 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2017 im Rahmen einer Probefahrt ein hochwertiges Fahrrad in einem Fahrradgeschäft in Magdeburg entwendet zu haben. Am gleichen Tag soll er ebenfalls bei einer Probefahrt ein Fahrrad in einem anderen Fahrradgeschäft entwendet haben. Im Oktober 2017 soll der Angeklagte eine Tankstelle mit einem pistolenähnlichen Gegenstand in Magdeburg überfallen und rund 700,00 ? Bargeld erbeutet haben. Zudem soll der Angeklagte im Januar 2018 einer Frau die Bauchtasche mit Schlüsseln, u. a. für einen Pkw Ford, entwendet und sodann das Auto gestohlen haben. Fahrlässige Tötung in Blankenburg 8 Ls 904 Js 71968/18 ? Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Wernigerode 1 Angeklagter 3 Nebenkläger Prozesstag: Dienstag, 05. Juni 2018, 12.30 Uhr, Amtsgericht Wernigerode, Rudolf-Breitscheid-Str. 8 in Wernigerode, Saal 106 Dem mittlerweile 19-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Februar 2018 als Fahrer eines Pkw"s infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren zu sein. Der Beifahrer wurde bei diesem Unfall getötet. Schwerer Raub in Schönebeck 21 KLs 223 Js 40076/17 (2/18) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständige 11 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 06. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermin: 07. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 45-jährigen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen. Am 23. Dezember 2017 soll er einen Bekannten in dessen Wohnung überfallen und ausgeraubt haben. Am 26.12.2017 soll er den gleichen Mann erneut in Schönebeck in dessen Wohnung überfallen und ausgeraubt haben. Raubüberfall in Bernburg im Dezember 2015 2 KLs 157 Js 2265/16 (3/17) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 11. Juni 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermin: 12. Juni 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12 Dem 25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, einen ihn aus früheren Drogengeschäften bekannten Mann am 26. Dezember 2015 in Bernburg ausgeraubt zu haben. Urteil erwartete: Steuerhinterziehung von rund 7 Mio. ? bei der Herstellung von "Diesel-Kraftstoff" in Burg 29 KLs 308 Js 8402/17 (4/17) ? 9. Wirtschaftsstrafkammer In dem am 10. Oktober 2017, 09.00 Uhr, Saal B 12 begonnen Prozess wird im Lauf des nächsten Verhandlungstages Montag, den 11. Juni 2018, ab 09.00 Uhr ein Urteil erwartet. Im letzten Termin am 9. Mai 2018 hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren beantragt. Ein Verteidiger hat Freispruch beantragt. Die zweite Verteidigerin wird noch plädieren. Anschließend ist das letzte Wort des Angeklagten und nach Beratung die Urteilsverkündung geplant. Hintergrund Einem 34-jährigen Mann werden insgesamt 110 Straftaten vorgeworfen, die sich auf den Zeitraum 13. Juli 2010 bis 21. Juni 2011 erstreckt haben sollen. Es geht dabei um Straftaten der Steuerhinterziehung (Energiesteuer). Der Angeklagte soll dabei gewerbsmäßig u. a. mit 2 Mitangeklagten, deren Verfahren abgetrennt wurde, als Mitglied einer Bande gehandelt haben. Der Angeklagte soll Direktor für Finanzen einer polnischen Firma mit dem Namen AS Gold/Polen gewesen sein. In Zusammenarbeit mit einem Mitangeklagten sollen die Straftaten auf dem Gelände der Firma AS Gold GmbH in Burg derart begangen worden sein, dass die Bande aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben soll, der gegenüber den Abnehmern als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein soll. Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle und andere Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig gewesen sein sollen. Insgesamt soll dabei zu Lasten der Allgemeinheit ein Steuerschaden von knapp 7 Mio. ? entstanden sein. Für den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen. Weitere ähnliche Straftaten in dem Zeitraum 2010 bis 2011 sind derzeit Gegenstand eines seit dem 18.12.2015 gegen 6 andere Angeklagte vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg laufenden Prozess. In dem Prozess bei der 4. Strafkammer soll ein Steuerschaden von 13,1 Mio. ? entstanden sein. Ein Ende dieses Prozesses ist nicht absehbar. Einer der Mitangeklagten, gegen den das Verfahren vor der 9. Strafkammer abgetrennt wurde, ist zugleich Angeklagter in dem am 18.12.2015 begonnenen Prozess vor der 4. Strafkammer. Die 9. Strafkammer hat das Verfahren gegen den hiesigen Angeklagten u. a. deswegen abgetrennt, da der hiesige Mitangeklagte sich in Untersuchungshaft befindet und daher die Hauptverhandlung einem besonderen Beschleunigungsgebot unterliegt. Ein weiteres Großverfahren betreffend eines Steuerschadens von rund 78 Mio. ? bei der Herstellung von Kraftstoff in Burg betreffend dem Zeitraum Januar 2012 bis Oktober 2014 läuft derzeit ebenfalls bei der 4. Wirtschaftsstrafkammer seit September 2016. Ein Ende dort ist derzeit nicht absehbar. Versuchter Totschlag in Magdeburg 22 KLs 164 Js 40098/17 (5/18) ? 2. Jugendstrafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 11 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 13. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 14. Juni 2018, 13.00 Uhr, 15. Juni 2018, 09.00 Uhr und 22. Juni 2018, 11.00 Uhr, jeweils Saal E 12 Dem mittlerweile 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 26. Dezember 2017 in den frühen Morgenstunden vor einem Imbiss in Magdeburg mit einer Art Machete auf einen Mann eingeschlagen und versucht haben, diesen zu töten. Das Opfer überlebte. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Er befindet zurzeit in der Jugendanstalt Raßnitz. Raubdelikte und Freiheitsberaubung in Schönebeck 22 KLs 323 Js 3111138/17 (3/18) ? 2. Strafkammer 2 Angeklagte 1 Sachverständige 6 Zeugen Prozesstag: Mittwoch, 27. Juni 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermin: 04. Juli 2018, 09.00 Uhr, Saal E 12 Einem 28-jährigen Mann wird vorgeworfen, im Spätsommer 2016 einen Mann in dessen Wohnung in Schönebeck überfallen und geschlagen haben. Im Mai 2017 sollen dann der 28-jährige und der 27-jähriger Angeklagten den Zeugen aufgesucht und diesen veranlasst haben, Handyverträge auf den Namen des Zeugen abzuschließen und die Handys dem Angeklagten zur Nutzung übergeben zu haben. Weiterhin sollen der Zeuge im Zeitraum Juni bis Juli 2017 von dem 28-jährigen Angeklagten mit einem Hammer zwei Finger gebrochen worden sein. Am 23. Juli 2017 sollen beide Angeklagte mit einem Pkw den mit einem Fahrrad fahrenden Zeugen gestoppt und gewaltsam in den Pkw verbracht haben. Die Tatbeute soll insgesamt einen Wert von 7.400,00 ? gehabt haben. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. II. Zivilverfahren Zivilverfahren am Landgericht Magdeburg betreffen die Verwendung einer Software zur Steuerung des Motors und/oder Abgaswerte von Kraftfahrzeugen 10. Zivilkammer Am Donnerstag, den 07. Juni 2018 finden von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Saal B 13 in insgesamt 19 Verfahren die mündlichen Verhandlungen statt. Hierbei geht es sowohl um Verfahren, in denen Käufer allein die Volkswagen-AG verklagen, als auch um Verfahren, in denen auch Händler verklagt werden. Am Landgericht Magdeburg sind derzeit 115 Zivilverfahren anhängig, in denen bis auf ein Verfahren (10 O 320/18 gegen die Daimler AG) Käufer von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen der Marken des VW-Konzerns Ansprüche gegenüber Händlern und/oder die Hersteller Volkswagen bzw. Audi geltend machen. Alle Verfahren sind bereits seit einiger Zeit in der 10. Zivilkammer konzentriert. Hierdurch soll eine Spezialisierung erreicht und widersprechende Entscheidungen innerhalb des Landgerichts sollen vermieden werden. Die erste Klage wurde 2016 eingereicht. Ein Ende der Klagewelle ist derzeit nicht abzusehen. Die Kläger werden, ebenso wie die Beklagten, durch unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien vertreten. Die 10. Zivilkammer hat bislang einige Urteile verkündet in denen Klagen der Käufer gegen VW als unzulässig abgewiesen wurden. Die jüngsten zwei Entscheidungen datieren vom 19.04.2018 (10 O 971/17 und 10 O 440/17). Die Besonderheit in diesen Verfahren ist, dass die Kläger lediglich festgestellt haben wollten, dass VW Schadensersatz für Schäden aus der Manipulation der Fahrzeuge leisten muss. Das Gericht hat die Klagen mit der Begründung abgewiesen, dass den Klägern das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse fehlt. Die Kläger müssten und könnten ihren Schaden beziffern und auf Leistung klagen ? etwa auf die Rückzahlung des Kaufpreises. Dies haben sie trotz Hinweis des Gerichts nicht getan. Soweit in der Vergangenheit Klagen abgewiesen wurden befinden sich diese Verfahren teilweise in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Naumburg (z.B. 8 U 2/18; 2 U 34/18; 4 U 61/18; 4 U 62/18). Einzelne Verfahren befinden sich in der Beweisaufnahme beim Sachverständigen. In diesen Verfahren soll geklärt werden, ob das von VW angebotene Software-Update negative Auswirkungen auf die Fahrzeuge haben. In Betracht kommt hier etwa ein Kraftstoffmehrverbrauch oder ein schnellerer Verschleiß. Einzelne Verfahren ruhen wegen Vergleichsverhandlungen. Ein großer Teil der Verfahren ist noch nicht terminiert bzw. entschieden. Die Bearbeitung der Verfahren ist aufwendig, da häufig Schriftsätze von bis zu mehreren hundert Seiten eingereicht werden. Löffler Pressesprecher
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