Neue Schulinfrastrukturrichtlinie für öffentliche und private Schulen ? auch Kommunen im LK Harz können Finanzhilfen in Anspruch nehmen Antragsformulare, Verfahrenshinweise und alle relevanten Infos online abrufbar
Seit dem 12. Juni 2018 ist die neue Schulinfrastrukturrichtlinie in Kraft. Somit können 113 Kommunen und freie Träger die neuen Finanzhilfen zur Schulbausanierung beantragen. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen.Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen ab sofort 116,4 Millionen für Sanierung, Umbau, Erweiterung und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ersatzbau von Schulgebäuden oder anderen schulischen Einrichtungen (z. B. Mensa, Aula, Sportstätte) zur Verfügung. Die Förderquote liegt bei maximal 90% der Gesamtkosten, mindestens 10% müssen die Schulträger aufbringen. Im Landkreis Harz können neben dem Landkreis selbst auch zahlreiche Kommunen, wie beispielsweise Blankenburg oder die Stadt Oberharz am Brocken die Gelder in Anspruch nehmen. Eine Übersicht über alle förderfähigen Kommunen ist in der entsprechenden Richtlinie veröffentlicht.Das Landesverwaltungsamt als Fördermittel bearbeitende Behörde für die neue Schulbauförderrichtlinie hat alle relevanten Informationen, Antragsformulare, Hinweisblätter und Ansprechpartner auf seiner Startseite im Internet veröffentlicht und zum Download zur Verfügung gestellt. https://lvwa.sachsen-anhalt.de
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