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Halle (Saale), den 02.07.2018

(LG HAL) Weitere Strafverfahren im Juli

NICHTÖFFENTLICHE Sitzung wegen Totschlags in Halle Tag, Uhrzeit 05.07.18, 09:00 ; 09.07.18, 09:00 ; 13.07.18, 09:00 ; 06.08.18, 09:00 ; 09.08.18, 09:00 ; 16.08.18, 09:00 Raum 187 4 KLs 5/18 Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Er soll am 21.12.2017 einen syrischen Landsmann in dessen Wohnung in der Julius-Kühn-Straße in Halle mit einem Messer getötet haben. Der Angeklagte hat die äußeren Umstände der Tat eingeräumt, allerdings angegeben, aus Angst gehandelt zu haben. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, findet das Verfahren nicht-öffentlich statt. Nähere Einzelheiten zu dem Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden. Im Falle einer Verurteilung drohen Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahre. Versuchter Totschlag in Halle / Sicherungsverfahren Tag, Uhrzeit 19.07.18, 09:00 ; 20.07.18, 09:00 Raum 141 1 Ks 4/18 Dem im Februar 1992 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im März 2018 mit dem Ziel, einen Menschen zu töten, im Stadtgebiet von Halle herumgelaufen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 9 cm fünfmal auf einen ihm unbekannten Passanten eingestochen haben, wodurch der Geschädigte lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben soll, die eine Notoperation erforderlich gemacht haben sollen. Der Beschuldigte, der die Vorwürfe nicht bestreitet, soll wegen einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

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