Eilantrag gegen Planfeststellungsbeschluss zur A143 vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt
Der Eilantrag eines Unternehmens im Saalekreis, den sofortigen Vollzug des Planfestellungsbeschlusses zum Weiterbau der A 143 bis zum Hauptverfahren (für Frühjahr 2019 in Aussicht gestellt) außer Kraft zu setzen, wurde heute vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt. Einige Grundstücke des klagenden Unternehmens werden für den Bau des noch fehlenden Abschnitts der Autobahn benötigt. ?Das ist eine gute Nachricht,? so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, zu der Entscheidung des Gerichtes. ?die Unternehmen und viele Menschen der Region warten dringend auf die neue Autobahnverbindung, die die Autobahnen A 14 und A 38 verbinden soll und die Westumfahrung der Stadt Halle komplettieren wird. Mit dieser Entscheidung sind wir der Umsetzung dieses Verkehrsprojektes einen Schritt näher.?Der heutige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes eröffnet die Möglichkeit, sofort mit den bauvorbereitenden Maßnahmen zu beginnen. Damit können ein weiterer Zeitverlust bei der Umsetzung des Vorhabens ? und damit auch zu erwartende Kostenerhöhungen ? verhindert werden.
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