Keding begrüßt Gesetz zur Musterfeststellungsklage
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding hat das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Musterfeststellungsklage begrüßt. Sie sprach am Freitag im Bundesrat in Berlin von einem guten Angebot an die Verbraucher. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den Dieselskandal und die drohende Verjährung von Ansprüchen zum Ende des Jahres. ?Mit der Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes beschreitet das deutsche Zivilprozessrecht einen neuen Weg, der es vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich erleichtern wird, ihr Recht einzufordern?, sagte die Ministerin. Verbraucher sollen künftig Schadensersatzansprüche einfacher geltend machen können. Es ist ein im Prinzip zweistufiges Verfahren: Zuerst klagt ein Verbraucherverband, um grundlegende und fallübergreifende Sach- und Rechtsfragen zu klären. Gibt das Gericht der Klage statt, muss der Verbraucher in einem zweiten Schritt seine Ansprüche individuell einklagen. In diesem Fall ist das Gericht aber an das Urteil im Musterklageverfahren gebunden, was für den Verbraucher einen klaren Zugewinn an Rechtssicherheit bedeutet. Keding sagte, der Gesetzgeber berücksichtige mit diesem Verfahren die unterschiedlichen Interessenlagen der Verbraucher. Einige würden ihr Fahrzeug vielleicht gerne zurückgeben, andere strebten einen Wertausgleich an. Es sei äußerst schwierig, in Sammelprozessen abschließend über einzelne Ansprüche zu entscheiden. Daher sei das im vorliegenden Gesetz gewählte zweistufige Verfahren vernünftig. ?Wichtig ist auch, dass die Bundesregierung auf die Länder gehört hat, die im Bundesrat gefordert hatten, die Musterfeststellungsklage erstinstanzlich nicht bei den Landgerichten, sondern bei den Oberlandesgerichten anzusiedeln. Das ist der beste Weg, um jahrelange Prozesse zu verhindern.? Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit Besitzer von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns noch rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zum Jahresende Ansprüche erheben können. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de