?Ländliche Entwicklung stärken - den Worten Taten folgen lassen?
Berlin. Zum heutigen Beschluss des Bundesrates über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes äußert sich Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wie folgt: ?Ich bin sehr froh darüber, dass wir ein klares Ländervotum für die Entwicklung des ländlichen Raumes haben. Dies ist eine gute Nachricht für den ländlichen Raum?, fasst Ministerin Prof. Dr. Dalbert das Ergebnis der Abstimmung im Bundesrat zusammen. ?Die geplante Änderung des Grundgesetzes der Bundesregierung fokussiert auf die Bereiche Bildung, Sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrsinfrastruktur. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Bund hier den Ländern und Kommunen helfen will. Aber es ist ebenso wichtig, den ländlichen Raum aktiv zu unterstützen, denn immerhin leben 80 Prozent der Bevölkerung Deutschlands in ländlichen Regionen. Deshalb hat auf Initiative Sachsen-Anhalts der Bundesrat einen wichtigen und richtungsweisenden Beschluss zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um die ländliche Entwicklung gefasst.??Mit der jetzt eingebrachten Änderung des Grundgesetzes kann das Maßnahmenspektrum der GAK um integrierte Ansätze für ländliche Räume als Lebens,- Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum weiterentwickelt und auch finanziell gefördert werden? sagt Dalbert.? Für Dalbert ist die Frage der Entwicklung des ländlichen Raumes besonders wichtig. Ich bin der Meinung vitale ländliche Gebiete werden wir nur erhalten können, wenn wir die Bevölkerung angemessen unterstützen. Denn der ländliche Raum ist Ausgleichsraum für urbane Gebiete, er ist Naturraum, er soll der Erhaltung der Artenvielfalt dienen und nicht zuletzt dient er für viele Städter als Erholungsgebiet.??Ich hoffe sehr, dass sowohl Bundesregierung als auch Bundestag dieses starke Votum der Länder aufnehmen und das Grundgesetz im Sinne der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes angepasst werden kann.?Hintergrund:Die Verbesserung der Agrarstruktur ist originäre Aufgabe der Bundesländer. Da die Agrarstrukturverbesserung aber für die Gesamtheit der Bundesrepublik bedeutsam ist, hat der Verfassungsgeber die Mitwirkung des Bundes für erforderlich gehalten und mit Artikel 91a des Grundgesetzes die ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? 1969 als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bestimmt. Die Umsetzung wird durch das GAK-Gesetz geregelt. Die GAK ist das zentrale und wichtigste Instrument zur Koordinierung und Vereinheitlichung der Agrarstrukturpolitik in Deutschland. Die Maßnahmen der GAK bilden dabei inhaltlich als auch finanziell den Schwerpunkt der Umsetzung der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.
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