Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2013 am 04. September 2018
Am Dienstag, den 04. September 2018, findet in nichtöffentlicher Sitzung die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 statt. Für das Amtsgericht Magdeburg sind nach der Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Magdeburg 50 Haupt- und 30 Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und 30 Haupt- und 40 Hilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte zu wählen. Gleichzeitig wählt der Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Landgericht Magdeburg. Die gewählten (Jugend-)Schöffinnen und Schöffen sollen bis Ende September 2018 Nachricht über ihre etwaige Wahl erhalten.Die Einzelheiten der Schöffenwahl bestimmen sich nach den §§ 29 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Wer als (Jugend-)Schöffin oder (Jugend-)Schöffe an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken möchte, kann sich für die 5-jährige Wahlperiode ab 2024 zu einer Wahl bereit erklären. Zuständig für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Landeshauptstadt Magdeburg, die weitere Auskünfte erteilt. Auf die Presseerklärung 02/2018 vom 19. Januar 2018 wird Bezug genommen und verwiesen.Dr. HoppeRichter am Amtsgerichtals Pressesprecher
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