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Magdeburg, den 24.07.2018

Rücknahme Öffentlichkeitsfahndung ? Beschuldigter (Täter 2) ermittelt

Die Magdeburger Kriminalpolizei hat den in der Ausgangsmeldung als Täter 2 benannten Beschuldigten ermittelt. Bei ihm handelt es sich um einen 22-jährigen, polizeibekannten Magdeburger. Die Öffentlichkeitsfahndung zu dieser Person wird hiermit zurückgenommen. Die Ermittlungen zum zweiten Täter dauern an. Die Öffentlichkeitsfahndung zu seiner Person bleibt bestehen.     Ausgangsmeldung: PM 337 vom 13.07.2018 Öffentlichkeitsfahndung nach zwei Tätern im Zusammenhang eines Diebstahls im besonders schweren Fall Bereits in der Nacht zum 30.03.2018 kam es in der Tiefgarage der ?Grüne Zitadelle? zu einem Einsatz der Polizei, da zwei unbekannte Täter dort eindrangen und in der Vorbereitung weiterer Taten zwei dort montierte Überwachungskameras entfernten, bzw. zerstörten. Zuvor zeichneten diese jedoch noch auf, wie die beiden Personen an dort geparkte Pkw herantraten. Später wurde dieser gewaltsam geöffnet vorgefunden. Zwei Wochen später begaben sich die beiden Täter erneut in die Tiefgarage und demontierten drei weitere in der Tiefgarage angebrachte Überwachungskameras. Im Zuge eines erwirkten Gerichtsbeschlusses wird nun mit den Bildern der Überwachungskameras nach den Tätern in der Öffentlichkeit gefahndet. Täter 1: männliche Person, max. 25 Jahre, eher jüngereuropäisches Aussehen, eher dem Deutschen zuzuordnenDreitagebartbekleidet mit Jogginghose, Kapuzenpulli und einer schwarz-weißen Jacketrug rote Schuhe ? sehr auffallend Täter 2: männliche Person, max. 25 Jahre, eher jüngereuropäisches Aussehen, eher dem Deutschen zuzuordnenbekleidet mit Jogginghose m (khakifarben), Sweatshirt schwarze Schuhe mit weißer Sohle und weißen Schnürsenkeln   Hinweise zu den Tätern bitte der Polizei Magdeburg unter der Telefonnummer 0391-546 3292 mitteilen. (Anlage: 3 Bilder der Überwachungskameras) Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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