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Halberstadt, den 26.07.2018

Zivilfahnder nehmen 33-Jährigen fest Quedlinburg, Landkreis Harz

Ausgangsmeldung: Pressemitteilung des Landgerichts Magdeburg vom 24.07.2018Am heutigen Dienstag, den 24.07.2018, ist ein 33-jähriger Gefangener nach seiner Anhörung in einem mündlichen Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht Quedlinburg geflohen.Der Angeklagte war zur Hauptverhandlung am 18.04.2018 vor dem Amtsgericht Quedlinburg nicht erschienen. Daraufhin hat die Strafrichterin einen Haftbefehl wegen unentschuldigtem Fernbleibens des Angeklagten erlassen. Dieser Haftbefehl wurde am 24.06.2018 vollstreckt. Am 08.08.2018 sollte die Hauptverhandlung erneut stattfinden. Zuvor fand heute in Anwesenheit des Angeklagten, des Verteidigers und des Staatsanwalts eine mündliche Anhörung statt. Hier hat der Angeklagte bis auf eine Straftat, ein Geständnis abgelegt. Vorgeworfen wurden dem Mann im Wesentlichen  Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr. Nach der Anhörung führte der geständige Angeklagte mit Zustimmung des Gerichts in einem Nebenzimmer ein kurzes Gespräch mit seiner Mutter. Hierbei trug er Handschellen und wurde durch zwei Justizmitarbeiter bewacht. Plötzlich und unerwartet nutze der Angeklagte einen Überraschungsmoment und rannte davon. Den Beamten gelang es nicht mehr den 33-jährigen einzuholen.Polizeiliche Fahndungsmaßnahmen sind eingeleitet. Für diesbezügliche Fragen wenden sie sich bitte an die Pressestelle des Polizeireviers in Halberstadt.Ergänzungsmeldung: Am 27.07.2018 nahmen Zivilfahnder des Polizeireviers Harz den 33-Jährigen gegen 10:50 Uhr in der Nähe des Mathildenbrunnens in der Innenstadt von Quedlinburg fest. Der Gesuchte hatte mittlerweile sein Äußeres (Haarfarbe und mit einem Schminkstift abgedeckte Tätowierungen) verändert. Die Beamten legten dem Mann Hand- und Fußfesseln an. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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