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Halberstadt, den 28.07.2018

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Radfahrer mit 1,65  Promille unterwegsWernigerode ? Am 28.07.2018 befuhr ein 28-jähriger Radfahrer die Nöschenröder Straße mit seinem Fahrrad. Da der Mann kein Licht am Fahrrad hatte, wurde er überprüft. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,65 Promille.Kopfverletzung nach Schlag mit einer CampingaxtHalberstadt ? Am 28.07.2018 kam es gegen 15.00 Uhr in einer Wohnung im Hohen Weg zu Streitigkeiten und einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem 27-jährigen Halberstädter und einem 30?jährigen Halberstädter. Grund war die Beziehung zu einer anwesenden 23-Jährigen. Im Verlauf der Auseinandersetzung schlug der 27-Jährige den 30-Jährigen mehrmals mit einer Campingsaxt auf den Kopf, sodass dieser zurzeit im Krankenhaus stationär behandelt wird. Ein Rechtsmediziner ist hinzugezogen worden. Lebensgefahr besteht nicht.Einbruch Dienstleistungszentrum ? Lokal ?Diner?Harzgerode ? Am 28.07.2018, gegen 03.00 Uhr, hebelten unbekannte Täter die Eingangstür des Lokals auf und gelangten so in das Innere des Gebäudes. Hier brachten der oder die Täter einen Spielautomaten auf und entwendeten die Geldbox. Weitere Automaten sind beschädigt worden, ohne dass diese geöffnet werden konnten. Die Summe des Stehlgutes kann zurzeit nicht angegeben werden.Mit 1,70 Promille unterwegsQuedlinburg ? Am 29.07.2018 befuhr ein 64-jähriger Quedlinburger mit seinem PKW Hyundai die Rathausstraße. Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers stellten die Beamten Alkohol in dessen Atem fest. Ein Test ergab einen Wert von 1,70 Promille.Einbruch Garagenkomplex Ziegeleiweg ? Täter auf frischer Tat gestelltHalberstadt ? Eine aufmerksame Anwohnerin hörte in den heutigen frühen Morgenstunden, ca. 04.30 Uhr, Aufbruchgeräusche. Die Frau informierte umgehend mehrere andere Anwohner, die einen 34-Jährigen an einer gerade geöffneten Garage überraschten und zu Boden brachten. Ein weiterer Tatverdächtiger befand sich in unmittelbarer Nähe. Der andere Mann, ein 33-jähriger Halberstädter führte ein Fahrrad sowie ein Handy mit sich, für die er keinen Eigentumsnachweise hatte. Die Gegenstände sind beschlagnahmt worden sowie geringe Mengen von Betäubungsmitteln, die die Täter bei sich trugen.

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