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Halle (Saale), den 29.07.2018

(LG HAL) Terminvorschau August

Vorenthalten von Arbeitsentgelt in Brehna Tag, Uhrzeit 07.08.18, 09:00 ; 22.08.18, 09:00 ; 05.09.18, 09:00 ; 12.09.18, 09:00 ; 21.09.18, 11:00 ; 15.10.18, 09:00 ; 24.10.18, 11:00 ; 07.11.18, 09:00 ; 14.11.18, 09:00 ; 28.11.18, 09:00 ; 05.12.18, 09:00 ; 12.12.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 15/17 Der Angeklagte M. ist im Juli 1976 geboren, der Angeklagte R. im August 1972. Den Angeklagten wird Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 44 Fällen zur Last gelegt.Der M. soll Geschäftsführer einer Baufirma in Brehna gewesen sein, in der der R. kaufmännischer Angestellter mit Geschäftsführeraufgaben gewesen sein soll. Zwischen Januar 2009 und Januar 2013 sollen die beiden Angeklagten wiederholt Arbeitnehmer beschäftigt haben, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden. Darüber hinaus sollen sie angemeldete Arbeitnehmer in weiterem Umfange als gemeldet beschäftigt haben. Auf diese Weise sollen sie Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von insgesamt rund 800.000,00 Euro nicht abgeführt haben.Die Angeklagten haben die Vorwürfe in Abrede gestellt.Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtstrafen bis hin zu Gesamtfreiheitsstrafen von 15 Jahren.Der ursprünglich für April 2018 vorgesehene Prozessbeginn musste verschoben werden, weil die Verteidiger noch keine vollständige Akteneinsicht erhalten hatten. Unerlaubter Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 10.08.18, 09:00 ; 20.08.18, 09:00 ; 03.09.18, 09:00 ; 07.09.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 19/18 Dem im April 1983 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Februar und März 2018 in Sangerhausen 550 Gramm Marihuana im Werte von 2.500,00 Euro angekauft haben, um das Rauschmittel gewinnbringend weiter zu verkaufen. Außerdem soll er in seiner Wohnung in Sangerhausen Ecstasy-Tabletten und Cannabis aufbewahrt haben, um auch diese gewinnbringend zu verkaufen. Zur Absicherung seines Rauschgifthandels soll er in der Küche seiner Wohnung ein Beil griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Rauschmittel in seiner Wohnung für einen Freund aufbewahrt habe. Er wird allerdings durch die Zeugenaussage seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau belastet. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Einbruchsdiebstähle, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc. in Burgscheidungen und anderen Orten Tag, Uhrzeit 14.08.18, 09:00 ; 21.08.18, 09:00 ; 28.08.18, 09:00 ; 04.09.18, 09:00 ; 18.09.18, 09:00 ; 19.09.18, 09:00 Raum 123 10a KLs 36/16 Der Angeklagte H. ist im Juli 1994 geboren, der Angeklagte R im Dezember 1980, der Angeklagte W. im März 1989. Den Angeklagten werden in unterschiedlicher Beteiligung Einbruchsdiebstahl in fünf Fällen zur Last gelegt, dem H. darüber hinaus zwei Fälle der Sachbeschädigung sowie drei Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, den Angeklagten H. und R. darüber hinaus schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten H und W. sollen im November 2015 aus der Lagerhalle einer Agrargenossenschaft in Burgscheidungen einen 12 Jahre alten Traktor mit einem Anschaffungspreis von 120.000,00 Euro sowie einen Radlader mit einem Zeitwert von rund 20.000,00 Euro entwendet haben. Der H. soll dann mit dem Traktor das geschlossene Tor der Halle eines Busunternehmens durchbrochen und zwei Busse und einen Pkw dadurch beschädigt haben, dass er sie mit dem Traktor rammte; es sei ein Schaden von rund 70.000,00 Euro entstanden. Auf der Weiterfahrt nach Zingst soll er zunächst einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw gerammt und so einen Sachschaden von rund 20.000,00 Euro verursacht haben. Danach soll er in Zingst das Wohnmobil der Nachbarn seiner Eltern gerammt haben (Schaden 46.000,00 Euro) und dann in Nebra zwei weitere Pkw (Schaden rund 25.000,00 Euro). Auf seinem Weg durch die Stadt soll er dann an Zäunen, Blumenkübeln, Straßenlaternen und Bänken weitere Schäden in Höhe von insgesamt rund 10.000,00 Euro verursacht haben. Alsdann habe er den Traktor in der Unstrut versenkt. Die Reparatur des Traktors soll rund 77.000,00 Euro gekostet haben. Im Dezember 2015 soll der H. mit einem Mittäter in das Objekt des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in Nebra eingebrochen sein und dort Werkzeuge im Werte von rund 13.000,00 Euro entwendet haben, die sie mit einem bereitgestellten Lkw abtransportiert hätten. Anschließend sei der H. zusammen mit zwei Mittätern in das Objekt des Landesbetriebes in Kleinwangen eingedrungen, wo sie gemeinsam einen Lkw Mercedes, einen VW-Transporter sowie einen Geländewagen entwendet hätten. Am 02.01.2016  sollen H. und R. zusammen mit einer Reihe von Mittätern mit einem Radlader aus einem Einkaufszentrum in Querfurt den Geldautomaten entwendet und so rund 56.000,00 Euro erbeutet haben. Am Abend des 03.01.2016 sollen R. und H zusammen mit einem Mittäter die 74-jährige Mutter eines Tankstelleninhabers in deren Wohnhaus in Donndorf überfallen haben, um ihr die Tageseinnahmen der Tankstelle wegzunehmen, die sie dort vermuteten. Dabei sollen sie der Frau eine leere Glasflasche auf den Kopf geschlagen und dann Bargeld in Höhe von rund 360,00 Euro sowie diverse Gegenstände entwendet haben. Die Angeklagten haben die Vorwürfe teils eingeräumt, teils bestritten. Im Falle einer Verurteilung drohen für R. und H. Gesamtfreiheitsstrafen zwischen fünf und fünfzehn Jahren, dem W. droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter drei Monaten. Hehlerei in Eisleben Tag, Uhrzeit 20.08.18, 09:00 ; 29.08.18, 09:00 ; 10.09.18, 09:00 ; 17.09.18, 09:00 ; 20.09.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 9/18 Der im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird Hehlerei zur Last gelegt. Sie soll zwischen Juli 2010 und Juli 2013 in Eisleben auf ihrem Bankkonto wissentlich Geldbeträge in Höhe von fast 500.000,00 Euro aufbewahrt haben, die aus betrügerischen Kreditvermittlungs- und Geldanlagegeschäften ihres Ehemannes gestammt hätten. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 22.08.18, 09:00 ; 23.08.18, 09:00 ; 04.09.18, 09:00 ; 05.09.18, 09:00 ; 13.09.18, 09:00 ; 14.09.18, 09:00 Raum 187 3 KLs 23/17 Dem im März 1974 geborenen Angeklagten werden 32 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll zwischen Mai 2016 und März 2017 in Halle 32-mal Marihuana und Ecstasy an 14- bzw. 15-jährige Schüler übergeben haben.Im März 2017 soll er in seiner Wohnung in Halle ca. 1 Gramm Marihuana aufbewahrt haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Rezeptbetrug durch Apotheker in Hohenmölsen Tag, Uhrzeit 24.08.18, 09:00 ; 29.08.18, 09:30 ; 30.08.18, 09:30 Raum 169 2 KLs 10/17 Die Angeklagte G.M. ist im April 1954 geboren, der Angeklagte R.M. im November 1980. Ihnen werden gewerbsmäßiger Betrug in 171 Fällen (G.M.) bzw. Beihilfe dazu in 72 Fällen (R.M.) zur Last gelegt. Die Angeklagte G.M. soll bis Juli 2010 Inhaberin einer Apotheke in Hohenmölsen gewesen sein, danach soll ihr Sohn, der Angeklagte R.M., die Apotheke übernommen haben, G.M. soll als Angestellte weiter in der Apotheke tätig gewesen sein. In den Jahren 2008 bis 2012 soll die Angeklagte G.M. eine Vielzahl von gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnenden Rezepten manipuliert haben und dadurch die Krankenkassen zu höheren als den geschuldeten Auszahlungen veranlasst haben. So soll die Angeklagte die Rezepte mit unzutreffenden Angaben bedruckt oder sie handschriftlich verändert haben, etwa durch das Hinzufügen tatsächlich nicht verordneter Medikamente. Nach der Übernahme der Apotheke durch ihren Sohn im Jahre 2010 soll sie diese Praxis mit dessen Kenntnis und Billigung fortgesetzt haben. Auf diese Weise soll die Angeklagte G.M. unberechtigte Einnahmen in Höhe von mehr als 650.000,00 Euro erzielt haben. Eine der geschädigten Krankenkassen soll im Jahre durch Routinekontrollen auf die Manipulationen aufmerksam geworden sein. Danach erstatteten auch mehrere andere Krankenkassen Strafanzeige. Die nachfolgenden umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwalt haben dann zu der im Dezember 2017 erhobenen Anklageschrift geführt, welche 93 Seiten umfasst und auch die in solchen Fällen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten unterschiedlichen, überaus komplexen und umfangreichen Schadensberechnungen enthält. Die Angeklagten haben die Vorwürfe nicht grundsätzlich in Abrede gestellt, zu den Einzelheiten und den Dimensionen aber keine genauen Angaben gemacht. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen, die rechnerisch bis zu 15 Jahren betragen können.

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