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Dessau-Roßlau, den 30.07.2018

(LG DE) Urteil im Strafverfahren 1 KLs 282 Js 19363/17

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom heutigen Tage vier eritreische Staatsangehörige der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden. Sie hat gegen zwei zur Tatzeit heranwachsende Angeklagte Jugendstrafen von jeweils sechs Jahren verhängt, gegen die weiteren Angeklagten Freiheitsstrafen von sieben und acht Jahren.   Das Gericht hat es im Ergebnis der mehrmonatigen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten in den Abendstunden des 15.08.2017 auf dem Gelände einer ehemaligen Schule im Zentrum von Dessau eine 56-jährige Frau nacheinander vergewaltigt haben. Einer der Angeklagten hat der Geschädigten während des Tatgeschehens eine zerbrochene Bierflasche an den Hals gehalten und gedroht sie "abzustechen", falls sie sich zur Wehr setze. Die Geschädigte trug bei dem Tatgeschehen erhebliche Verletzungen davon und musste mehrere Tage stationär behandelt werden.   Die Angeklagten wurden nach Auswertung daktyloskopischer Spuren im September 2017 in Dessau-Roßlau, Ellwangen und Wismar festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Drei von ihnen haben sich im Verlaufe der Hauptverhandlung weitgehend geständig eingelassen. Der Behauptung des vierten Angeklagten, am Tatgeschehen nicht beteiligt gewesen zu sein, ist das Gericht aufgrund der Angaben der Geschädigten, der übrigen Angeklagten und einer DNA-Spur an der Bekleidung der Geschädigten nicht gefolgt. Für einen der Angeklagten hatten Altersbestimmungsgutachten, denen das Gericht gefolgt ist, ergeben, dass er anders als behauptet zur Tatzeit nicht 18 Jahre, sondern mindestens 22 Jahre alt war.   Das Urteil ist nicht rechtskräftig.     Frank Straube Pressesprecher

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