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Magdeburg, den 30.07.2018

(LG MD) Eilverfahren: AFD Landtagsfraktion macht Gegendarstellungsansprüche gegen die Internetplattform "volksstimme.de" geltend

9 O 859/18 9. Zivilkammer   Prozesstag:    Mittwoch, 18. Juli 2017, 09.30 Uhr, Saal B13   Die AFD Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt macht einen Gegendarstellungsanspruch gegen die Internetplattform "volksstimme.de" nach dem Mediengesetz Sachsen-Anhalt geltend.   Im Internet sollen ab 08.06.2018 auf der angegebenen Seite im Hinblick auf einen Fraktionsdialog der AFD vom 06.06.2018 vier falsche Behauptungen über Äußerungen von Abgeordneten der AFD Landtagsfraktion aufgestellt worden sein.   Außergerichtlich hatte die Fraktion die Antragsgegnerin zur Veröffentlichung der Gegendarstellung aufgefordert. Die Antragsgegnerin soll ab er nur eine der vier Behauptungen korrigiert haben.   Die Antragsgegnerin ist durch das Gericht aufgefordert worden, sich bis zum 12.07.2018 zu dem Antrag zu äußern.   Um ihren behaupteten Anspruch durchzusetzen beantragt die AFD Fraktion den Erlass einer sogenannten "einstweiligen Verfügung" Die mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.       Thomas Kluger stv. Pressesprecher

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