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Magdeburg, den 06.08.2018

Kinderförderungsgesetz auf den Weg gebracht

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Ab Januar 2019 sollen Eltern in Sachsen-Anhalt nur noch für das älteste Kind Beiträge für Krippe oder Kita zahlen. Diese Entlastung für die Eltern von 60.000 Geschwisterkindern sieht der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes vor, den das Kabinett heute zur Anhörung freigegeben hat. Auch für Gemeinden und Fachkräfte gibt es deutliche Verbesserungen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne: ?Das ist ein guter Tag für die Familien im Land.? Der Gesetzentwurf setzt die Eckpunkte um, auf die sich die Koalitionspartner im Mai geeinigt hatten: Es bleibt beim gleichen Bildungsanspruch für alle Kinder, dieser umfasst künftig acht Stunden. Darüber hinaus können wie bisher alle Eltern, die es benötigen, unbürokratisch zehn Stunden Betreuungszeit in Anspruch nehmen. Die Finanzierung des Systems wird einfacher und transparenter gestaltet. Urlaub, Krankheit und Fortbildungen des Fachpersonals werden künftig stärker als bisher berücksichtigt. In einem ersten Schritt werden pro Fachkraft zehn Arbeitstage pro Jahr extra eingerechnet. Zudem wird zusätzliches Personal in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen finanziert. Der finanzielle Mehrbedarf im Landeshaushalt beläuft sich auf ca. 47,8 Millionen Euro. 2019 wird allerdings nicht die ganze Summe kassenwirksam.   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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