EG ?Aufstieg? ? Weiterer Tatverdächtiger stellt sich ? Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung für den ?TV 05?
Nachdem am 17. August im Rahmen einer erneuten Öffentlichkeitsfahndung nach weiteren Tatverdächtigen zu den Ausschreitungen vom 21. April auf dem Magdeburger Hasselbachplatz gefahndet wurde, hat sich jetzt ein Tatverdächtiger selbständig bei der Polizei gemeldet. Bei dem in den Veröffentlichungen im Fahndungsportal der Polizei als ?TV 05? Gesuchten handelt es sich um einen 18-jährigen Ilsenburger. Die Öffentlichkeitsfahndung nach dieser Person wird hiermit eingestellt. Die Fotos weiterer, noch unbekannter Tatverdächtiger sind unter dem Link https://polizeiweb.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ weiter einsehbar. Aktuell bearbeitet die Ermittlungsgruppe 116 Strafanzeigen, zu denen bislang 33 Tatverdächtige identifiziert werden konnten. Allein zu dem Hauptverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruches konnten 15 Tatverdächtige ermittelt werden. (kü.) EG Aufstieg ? Öffentlichkeitsfahndung nach weiteren Tatverdächtigen Nach den Ausschreitungen am 21. April 2018 im Zusammenhang mit den Aufstiegsfeierlichkeiten des 1. FC Magdeburg fahndet die Magdeburger Kriminalpolizei mit weiteren Fotos nach Tatverdächtigen. Es liegen Beschlüsse des Amtsgerichts Magdeburg zur Veröffentlichung von sechs weiteren Tatverdächtigen vor (TV 12-17). Darüber hinaus wurden für vier bereits veröffentlichte Tatverdächtige neue Bilder für die Öffentlichkeitsfahndung freigegeben (TV 03, TV 05, TV 10, TV 11). Diese abgebildeten Personen stehen im Verdacht, u.a. durch Werfen mit Gegenständen auf Polizeibeamte und Aufwiegeln der gewaltbereiten Gruppierung am Landfriedensbruch und anderen Straftaten maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Die Fotos aller veröffentlichten Tatverdächtigen können weiterhin unter dem Link https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ eingesehen werden. Wer kennt die auf den Fotos abgebildeten Personen? Hinweise bitte an die Magdeburger Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0391/546-1962. Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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