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Halle (Saale), den 28.08.2018

(LG HAL) Terminvorschau September

Hehlerei in Eisleben Tag, Uhrzeit 20.08.18, 09:00  ; 10.09.18, 08:30 ; 17.09.18, 10:30 ; 20.09.18, 09:00 ; 21.09.18, 08:30 ; 15.10.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 9/18 Der im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird Hehlerei zur Last gelegt. Sie soll zwischen Juli 2010 und Juli 2013 in Eisleben auf ihrem Bankkonto wissentlich Geldbeträge in Höhe von fast 500.000,00 Euro aufbewahrt haben, die aus betrügerischen Kreditvermittlungs- und Geldanlagegeschäften ihres Ehemannes gestammt hätten. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das Verfahren war bereits mit Pressemitteilung vom 30.07.2018 angekündigt worden. Zwischenzeitlich haben sich allerdings Terminänderungen ergeben, auf die hier hingewiesen werden soll. Sexueller Missbrauch der Enkelin in Bad Lauchstädt Tag, Uhrzeit 05.09.18, 09:00 ; 10.09.18, 09:00 ; 17.09.18, 09:00 ; 24.09.18, 09:00 Raum 123 14 KLs 15/17 Dem im Februar 1950 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Februar 2014 und Juni 2015 an seiner im Januar 2010 geborenen Enkelin vergangen haben, die gemeinsam mit ihrer Mutter auf dem Grundstück des Angeklagten in Bad Lauchstädt gewohnt habe und die der Angeklagte regelmäßig vom Kindergarten abgeholt habe. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Das Verfahren sollte zunächst am 29.05.2018 beginnen, was aber wegen einer Erkrankung des Angeklagten nicht möglich war. Räuberischer Diebstahl u.a. in Weißenfels Tag, Uhrzeit 07.09.18, 09:00 ; 10.09.18, 09:00 ; 18.09.18, 09:00 ; 19.09.18, 09:00 Raum 187 3 KLs 10/18 Gegen den im November 1994 geborenen Angeklagten liegen drei Anklagen vor. Die eine lautet auf Leistungserschleichung, Betrug und Diebstahl. Danach soll er im April 2017 ohne Fahrschein mit der Eisenbahn gefahren sein, weiterhin soll er E-Books im Werte von rund 240,00 Euro gekauft und zur Einziehung des Kaufpreises das Konto einer anderen, nicht zahlungswilligen Person angegeben haben. Schließlich soll er aus einem Supermarkt in Weißenfels einen Kopfhörer im Werte von knapp 15,00 Euro entwendet haben. In einer weiteren Anklage werden ihm räuberischer Diebstahl und Körperverletzung zur Last gelegt. Danach soll er in einem Discounter in Weißenfels Lebensmittel im Werte von knapp 13.00 Euro entwendet haben. Als zwei Mitarbeiterinnen ihn darauf ansprachen, soll er sie mit einem Cuttermesser bedroht haben. Mit Hilfe zweier Männer sei es dann gelungen, den Angeklagten zu Boden zu bringen, woraufhin er einem der beiden Männer in den Daumen gebissen und ihm so eine blutende Wunde zugefügt haben soll. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Räuberische Erpressung in Freyburg/Unstrut Tag, Uhrzeit 10.09.18, 09:00 ; 11.09.18, 09:00 ; 18.09.18, 09:00 ; 21.09.18, 09:00 ; 15.10.18, 12:00 Raum 96 13 KLs 20/18 Dem im April 1990 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Er soll im Januar 2017 in Freyburg maskiert der Angestellten einer "Postagentur mit Bankgeschäft" aufgelauert und diese durch Drohungen mit einer Schusswaffe gezwungen haben, zusammen mit ihm in ihr Auto zu steigen und loszufahren. Während der Fahrt soll der Angeklagte die Angestellte dann durch Drohungen mit der Waffe gezwungen haben, ihm die Schlüssel für die Postagentur auszuhändigen und ihm zu erläutern, wie er die Alarmanlage deaktivieren und den Tresor öffnen könne. Alsdann soll der Angeklagte die Angestellte vor der Postagentur gefesselt im Auto zurückgelassen haben und anhand der erhaltenen Informationen aus de Postagentur rund 20.000,00 Euro entwendet haben. Mit der Angestellten sei er dann in deren Wagen auf einen abgelegenen Parkplatz gefahren, wo er die Angestellte gefesselt zurückgelassen habe. Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Steuerhehlerei in Merseburg Tag, Uhrzeit 10.09.18, 09:30 ; 13.09.18, 09:00 ; 17.09.18, 13:30 ; 19.09.18, 09:30 Raum 169 2 KLs 3/17 Die Angeklagte Sa.W. ist im Mai 1985 geboren, der Angeklagte St. W. im September 1981. Den beiden miteinander verheirateten Angeklagten wird gewerbsmäßige Steuerhehlerei in 41 Fällen zur Last gelegt. Sie sollen zwischen März 2014 und Oktober 2015 in Merseburg und anderen Orten unverzollte und unversteuerte Zigaretten, die von anderen Personen unter bewusster Umgehung der Zollvorschriften nach Deutschland eingeschmuggelt worden waren, gewinnbringend weiterverkauft haben. Dabei soll eine von der Angeklagten St. W. angemietete Garage in Merseburg als Lager für die Zigaretten gedient haben. Auf diese Weise sei ein Tabaksteuerschaden von rund 500.000,00 Euro verursacht worden. Die Angeklagten haben keine Angaben zur Sache gemacht. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren. Sexueller Missbrauch der Stieftöchter in Halle Tag, Uhrzeit 20.09.18, 11:00 ; 21.09.18, 09:00 ; 25.09.18, 09:00 ; 10.10.18, 13:00 ; 01.11.18, 09:30 ; 05.11.18, 09:30 Raum 187 4 KLs 6/18 Dem im Oktober 1965 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 22 Fällen, dabei in 8 Fällen tateinheitlich mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Februar 2015 und März 2018 in Halle an den beiden Töchtern seiner Lebensgefährtin und späteren Ehefrau vergangen haben, die im Februar 1999 bzw. im Februar 2005 geboren sind. Der Anklage zufolge wurden die Ermittlungen dadurch eingeleitet, dass eine unbeteiligte Person zufällig am Rande einer Veranstaltung eine Mini-SD-Karte fand, auf der Nackt-Aufnahmen der beiden Mädchen zu sehen waren, welche der Angeklagte angefertigt haben soll. Im Zuge der weiteren Ermittlungen hätten dann die beiden Mädchen identifiziert werden können. Der Angeklagte hat die Taten nur teilweise eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Betäubungsmittelhandel in Merseburg Tag, Uhrzeit 21.09.18, 09:00 ; 25.09.18, 09:00 Raum 123 10a KLs 6/18 Dem im Juni 1987 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Besitz von und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll im Mai 2017 in seiner Wohnung in Merseburg sowie im Auto Marihuana und Crystal und Ecstasy zum Zwecke des Weiterverkaufs aufbewahrt haben. Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte in der Wohnung zwei Schreckschuss- bzw. Reizstoffpistolen bereit gelegt haben. Der Angeklagte hat den Vorwurf des Drogenhandels in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

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