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Magdeburg, den 29.08.2018

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im September 2018 (Stand: 29.08.2018 )

I. Strafverfahren   Steuerhinterziehung in Gatersleben 24 KLs 583 Js 26523716 (8/16) ? 4. Wirtschaftsstrafkammer     1 Angeklagte 3 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag, 04. September 2018, 13.00 Uhr, Saal A 12   Fortsetzungstermine:         06., 13., 14., 20. und 21. September 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Einer 65-jährigen Frau wird Steuerhinterziehung in den Jahren 2009 und 2010 vorgeworfen.   Die Angeklagte soll als langjährige Sekretärin gemeinsam mit dem mittlerweile verstorbenen ehemaligen Mitangeklagten und Prokuristen in der Niederlassung eines Recyclingbetriebes den Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen hingenommen bzw. diese ausgewiesen zu haben, obwohl dies nicht der Richtigkeit entsprochen haben soll. Der Steuerschaden in den Jahren 2009 und 2010 soll insgesamt rund 1 Mio. ? betragen haben.     Totschlag in Magdeburg 21 Ks 162 Js 10311/18 (8/18) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 9 Zeugen   Prozessbeginn:                 Freitag, 07. September 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         11. und 13. September 2018, sowie vorsorglich 27. September 2018, jeweils 09.00  Uhr, Saal A 23     Einem 54-jährigen Mann wird vorgeworfen, eine Frau, mit der er alkoholische Getränke konsumiert haben soll, im Rahmen eines Streits am 30. März 2018 in seiner Wohnung in Magdeburg erstochen zu haben.   Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Aussage verweigert. Er befindet sich in Untersuchungshaft.     II. Zivilverfahren       LKW-Kartell ? Spedition aus dem Raum Weißenfels fordert von LKW Herstellern Schadensersatz 7. Zivilkammer als Wettbewerbskammer 7 O 1783/16   Termin:         05.09.2018, 13.00 Uhr Saal B14   Eine Spedition aus dem Raum Weißenfels fordert von vier Herstellern von Nutzfahrzeugen Schadensersatz in Höhe von knapp 1 Million Euro. Die Hersteller sollen als Teilnehmer eines LKW-Kartells zu Lasten der Kunden Preise und die Weitergabe von Kosten zur Einhaltung von Umweltnormen an die Kunden abgesprochen haben. Der Kartellzeitraum soll sich über 14 Jahre von 1997 bis 2011 erstreckt haben. Gegen die Kartellmitglieder hatte die Europäische Kommission Bußgeldbescheide erlassen, die bestandskräftig geworden sind.   Die Klägerin behauptet nun, dass ihr durch das Kartell ein Schaden von knapp 1 Million Euro entstanden sei, da sie für die von ihr erworbenen Nutzfahrzeuge höhere Preise hatte zahlen müssen, als wenn es das Kartell nicht gegeben hätte.     Zivilverfahren am Landgericht Magdeburg betreffen die Verwendung einer Software zur Steuerung des Motors und/oder Abgaswerte von Kraftfahrzeugen  10. Zivilkammer     Im September beginnen insgesamt 31 neue Verfahren ab 08.30 Uhr, in Saal B13.   6.       September    10 Verfahren 13.     September    7 Verfahren 20.     September    7 Verfahren 27.     September    7 Verfahren     Hierbei geht es sowohl um Verfahren, in denen Käufer allein die Hersteller (Volkswagen-AG und Audi) verklagen, als auch um Verfahren, in denen auch Händler verklagt werden.   Am Landgericht Magdeburg sind bislang in der 10. Zivilkammer rund 170 Zivilverfahren anhängig gemacht worden, in denen Käufer Ansprüche fast ausschließliche von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen der Marken des VW-Konzerns Ansprüche gegenüber Händlern und/oder die Hersteller Volkswagen bzw. Audi geltend machen.   Alle Verfahren sind bereits seit Mai 2017 in der 10. Zivilkammer konzentriert. Hierdurch soll eine Spezialisierung erreicht und widersprechende Entscheidungen innerhalb des Landgerichts sollen vermieden werden.   Die erste Klage wurde 2016 eingereicht. Ein Ende der Klagewelle ist derzeit nicht abzusehen. Die Kläger werden, ebenso wie die Beklagten, durch unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien vertreten.   Die 10. Zivilkammer hat bislang verschiedene Urteile verkündet, zuletzt am 09.08.2018. Bislang wurden alle Klagen aus unterschiedlichen Gründen abgewiesen.     Streit um Ansprüche im Wert von rund 32.6 Millionen Euro Rahmen der Privatisierung von Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt 1. Kammer für Handelssachen  (31 O 128/16)   Termin:         11.09.2018, 10.00 Uhr Saal nach Aushang   Drei "Goodvent-Gesellschaften" um Herrn von der Osten fordern von 4 Beklagten, darunter der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt und 3 IBG Fondsgesellschaften insgesamt rund 6,5 Millionen Euro als Schadensersatz für den aus Sicht der Kläger Ende 2013 zu Unrecht durch die IBG gekündigten Verträge.   Die Beklagten fordern ihrerseits mit einer sogenannten Widerklage von den Klägern und 4 Personen, darunter Herrn von der Osten rund 20 Millionen Schadensersatz sowie aus Minderung. Zudem machen die Beklagten sogenannte Ansprüche auf Feststellung geltend, wonach die Kläger mögliche in Zukunft entstehende Schäden ersetzen sollen. Den Wert dieser "Feststellungsansprüche" hat das Gericht auf 6 Millionen Euro festgesetzt. Insgesamt streiten die Parteien daher um einen Wert rund 32.6 Millionen.   Das Verfahren ist seit Ende 2016 beim Landgericht Magdeburg anhängig. In den vergangenen 1 ½ Jahren wurden im schriftlichen Vorverfahren die Argumente ausgetauscht, die Klage erweitert, die Widerklage erhoben und ebenfalls erweitert.   Die 1. Kammer für Handelssachen  beim Landgericht ist durch eine Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern /-innen besetzt. Die Handelsrichter werden durch die Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen. Sie müssen Kaufleute sein oder eine leitende Tätigkeit als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist in einer juristischen Person ausüben. Handelsrichter gibt  es, weil neben juristischen Kenntnissen auch kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubringen. Die ehrenamtlichen Handelsrichter sind deshalb keine Laienrichter, wie Schöffen, sondern Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Unternehmensführung. Ehrenamtliche Handelsrichter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Sie haben auch gleiches Stimmrecht wie ein Berufsrichter: jede Stimme zählt gleich viel. Anders als die Schöffen in Strafverhandlungen tragen die Handelsrichter Robe und wirken auch an der Abfassung des schriftlichen Urteils mit.       Löffler Pressesprecher

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