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Dessau-Roßlau, den 03.09.2018

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau - 2 Ks 115 Js 23455/17

Die 2. Strafkammer hat heute eine 25-jährige Frau aus Jessen, die am 09.08.2017 auf einem Volksfest in Jessen einem Besucher mit einem Messer eine lebensgefährliche Stichverletzung am Bauch zugefügt hatte, vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Der Mann hatte einen weiteren Besucher des Festes als Zeitungsdieb verdächtigt, was zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen beiden führte, die die Angeklagte schlichten wollte. Der spätere Geschädigte griff daraufhin auch sie an. Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass eine Notwehrsituation bestand und die Frau in der konkreten Tatsituation aus Verwirrung die Grenzen der Notwehr überschritten hat (§ 33 StGB). Mit dem Urteil ist die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.     Frank Straube Pressesprecher  

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