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Halle (Saale), den 13.09.2018

Planfeststellungsbeschluss liegt vor Muldebrücke Pouch kann gebaut werden

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben ?B 100, BW 0054, Ersatzneubau Muldebrücke Pouch? liegt vor. Mit der Entscheidung vom 20.08.2018 erteilt das Landesverwaltungsamt auf Antrag der Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost, das Baurecht für den Bau einer Brücke samt Anbindungsbereichen über die Mulde bei Pouch im Zuge der B 100 als Ersatz für das bestehende Bauwerk. Insgesamt umfasst das Vorhaben eine Strecke von 0,960 km der B 100. Für die Querung der Mulde wird das Bauwerk Nr. 0054 als Ersatzneubau im Zuge der B 100 mit einer Gesamtlänge von 456,0 m erforderlich. Für die Brücke zur Muldequerung ist eine schlanke über neun Felder durchlaufende und mit dem y-förmigen Uferpfeilern monolithisch verbundene Stahlverbundkonstruktion vorgesehen. Die Mulde wird hierbei mit einem 84 m großen Hauptfeld frei überspanntDer geplante Ausbau der B 100 beginnt ca. 80 m vor dem neuen Brückenwiderlager an der Einmündung der Stauseestraße in der Ortslage Pouch. Das Ausbauende liegt ca. 325 m hinter dem neuen Widerlager. Die einmündenden Straßen werden an die neue Lage angepasst und entsprechend ausgebaut. Für die Bundesstraße sind auf der Brücke zwei 4,0 m breite Fahrstreifen vorgesehen. Auf der Nordseite ist ein 2,5 m breiter Geh- und Radweg und auf der Südseite ein 0,80 m breiter Notweg geplant.Der gesamte Straßenzug der B 100 verläuft als Hauptachse im Südosten von Sachsen-Anhalt und verbindet das Oberzentrum Halle mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Bitterfeld-Wolfen und dem Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Lutherstadt Wittenberg. Südwestlich von Bitterfeld-Wolfen bindet die B 100 an die Bundesautobahn 9. Östlich des Muldestausees mündet die B 183 in die B 100.Der Bau der geplanten Maßnahme samt Brücke wird nach Berechnung zu Planungsbeginn ca. 21.255.000 ? kosten. Er soll in vier 4 Jahren abgeschlossen sein. Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung findet in der Zeit vom 19.09.2018 bis einschließlich 02.10.2018 im Bauamt der Gemeinde Muldestausee statt. Die Auslegung des Beschlusses wird vorab öffentlich bzw. ortsüblich bekanntgegeben. Die Bekanntmachung erschien am 05.09.2018 im Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee. Am  18.09.2018 wird sie im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes und am 15.09.2018 in der Mitteldeutschen Zeitung, Ausgabe Anhalt-Bitterfeld, veröffentlicht.

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