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Magdeburg, den 23.09.2018

Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sowie des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts in Magdeburg

Vom 19. bis 22. September 2018 fand in Magdeburg die Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sowie des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts statt.   In ihrer Abschlusserklärung haben sie die wichtige Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit, als unabhängige Staatsgewalt die Rechte des Einzelnen in einem geordneten Verfahren zu wahren und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu garantieren, hervorgehoben und im Hinblick auf einige Fälle in jüngerer Vergangenheit ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass diese Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Teilen der Bevölkerung, mitunter selbst von staatlichen Funktionsträgern, nicht hinreichend respektiert werde.   Des Weiteren haben die Präsidentinnen und Präsidenten in ihrer Abschlusserklärung die anhaltende hohe Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Asylverfahren betont und deshalb nachdrücklich unterstrichen, dass eine ausreichende personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte unabdingbare Voraussetzung für eine weitere zügige Erledigung der Gerichtsverfahren sei. Die aktuell diskutierte Übertragung originär richterlicher Aufgaben - wie etwa die Würdigung der Verhältnisse in Herkunftsländern von Asylbewerbern - auf externe Gremien, sei hingegen aus rechtsstaatlichen Erwägungen und Effizienzgesichtspunkten abzulehnen.   Des Weiteren wiesen die Präsidentinnen und Präsidenten darauf hin, dass die geplante Erweiterung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe für Planfeststellungsverfahren, die erstinstanzlich nicht dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen sind, zu einer erheblichen personellen Belastung insbesondere der kleineren Oberverwaltungsgericht führe, und regten vor diesem Hintergrund länderübergreifende Kooperationen, z. B. durch die Errichtung gemeinsamer Planungssenate mehrerer benachbarter Oberverwaltungsgerichte, an.       Hintergrundinformation: Die Präsidentinnen und Präsidenten der bundesweit insgesamt 15 Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sowie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts repräsentieren die Verwaltungsgerichte aller Länder sowie das Bundesverwaltungsgericht. Die diesjährige Jahrestagung erfolgte auf Einladung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt Oliver Becker. Neben aktuellen Themen fand ein fachlicher Austausch mit der Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Anne-Marie Keding statt.  

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