: 69
Magdeburg, den 26.09.2018

Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Sperrfrist: 27. September 2018 - Redebeginn Landtagssitzung vom 27. bis 28. September 2018 TOP 9 - LT-Drs. 7/3381 Gesetzentwurf zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!!!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich, dass mit dem heutigen Tage die parlamentarischen Beratungen zur Novelle des Kinderförderungsgesetzes beginnen. Und ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen im Parlament und im Kabinett bedanken, die auf dem Weg bis hierher mitgetan haben. Ein Kraftakt! Wir haben gemeinsam das Versprechen eingelöst, das wir gegeben hatten. Die Novelle des Kinderförderungsgesetzes bringt ein Plus für Eltern, für Erzieherinnen und für die Gemeinden. Der für mich wichtigste Baustein entlastet Familien: Ø  Wir wollen die Beitragsfreiheit ab dem 2. Kind. Keine Familie soll für mehr als ein Kind Krippen- oder Kita-Beiträge zahlen. Gezahlt werden muss nur für das älteste Kind. Für 10.000 Kinder werden die Beiträge entfallen. Das entlastet Familien mit zwei, drei oder mehr Kindern ganz praktisch. Mehr als 60.000 Geschwisterkinder profitieren davon, dass mehr Geld im Familienbudget ist. Ø  Es bleibt beim gleichen Bildungsanspruch für alle Kinder, dieser umfasst künftig acht Stunden. Darüber hinaus können wie bisher alle Eltern, die es benötigen, unbürokratisch zehn Stunden Betreuungszeit in Anspruch nehmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist und bleibt ein Markenzeichen der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt! Daran wird sich nichts ändern. Wer bis zu zehn Stunden braucht, um etwa Familie und Beruf zu vereinbaren, Familienangehörige pflegt oder eine Ausbildung macht, bekommt bis zu zehn Stunden täglich. Ø  Urlaub, Krankheit und Fortbildungen des Fachpersonals werden künftig stärker als bisher berücksichtigt. In einem ersten Schritt werden pro Fachkraft zehn Arbeitstage pro Jahr extra in die Personalkosten eingerechnet. Zudem wird zusätzliches Personal in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen finanziert. Das entspannt die Personalsituation und verbessert die Fachkraft-Kind-Quote. Ø  Meine Damen und Herren, wir kennen die Situation vor Ort, wir wissen um die enge Personaldecke und die hohen Ausfallzeiten. Darauf muss reagiert werden! Dies ist ein erster Schritt! Ø  Wir stärken die Rolle der Kommunen, und wir entlasten Kommunen finanziell. Ø  Und die Finanzierung des Systems wird einfacher und transparenter gestaltet. Das Land übernimmt ab Januar 50 Prozent der Personalkosten, ab August 2019, wenn alle Verbesserungen greifen, dann 51 Prozent. 51 Prozent deshalb, weil damit die 10 Ausfalltage für Fortbildung, Urlaub oder Krankheit finanziert werden.  Ja, meine Damen und Herren, wir werden ein gestuftes Inkrafttreten haben. Die Entlastung für die Eltern soll zum Jahresanfang greifen, weitere Änderungen dann zum Kita-Jahr. Damit reagieren wir auf Bitten sowohl der Kommunalen Spitzenverbände wie auch der Liga, die Zeit für die Vorbereitungen, insbesondere auch für die Personal-Aquise, brauchen. Das Kabinett hat dem Rechnung getragen. Meine Damen und Herren, das ist das Paket, mit dem wir an den Start gehen. Ein Paket, das sowohl mehr Qualität als auch das Ziel Beitragsfreiheit im Blick hat. Ich weiß, manchem ist es nicht prall genug gefüllt. Ich kenne die Einwürfe: andere schaffen Beitragsfreiheit. Warum wir nicht! Ich sage: Lesen Sie das Kleingedruckte! Legen Sie die Landesgesetze nebeneinander! Eine Familie mit zwei Vorschulkindern steht sich in Sachsen-Anhalt i.d.R. besser als in Berlin. Da gibt es zwar Beitragsfreiheit, aber bis zu 90 Euro pro Kind müssen trotzdem gezahlt werden. Meine Damen und Herren, natürlich entscheidet das Geld mit darüber was ? jetzt ? machbar ist. Das gilt für die Kinderbetreuung, wie für alle anderen Politikbereiche auch. Aber nicht einmal, wenn wir alle finanziellen Mittel zur Verfügung hätten, die wir uns wünschen würden, gäbe es die Möglichkeit, von jetzt auf gleich hunderte neuer Erzieherinnen und Erzieher einzustellen. Fragen Sie mal einen Bürgermeister, der eine Kita betreibt, oder einen freien Träger, wie schwer die Personalgewinnung im Einzelfall sein kann. Schon die jetzt vorgesehenen Verbesserungen brauchen einen Vorlauf. Meine Damen und Herren, das vorgelegte Gesetz entwickelt die Kinderbetreuung, die wir in Sachsen-Anhalt haben und auf die wir stolz sein können, fort. Wir haben lange Öffnungszeiten, wir haben gut qualifiziertes Personal und wir haben den Ganztagsanspruch für alle Kinder. Acht Stunden Bildungsanspruch ? das entspricht einem ganzen ?Arbeitstag?. Und wenn Eltern zehn Stunden Betreuung für ihr Kind brauchen, werden sie sie bekommen. Wer dieses Paket kennt und dennoch die Botschaft ins Land herausträgt, da würden nur neue Probleme geschaffen ? ernsthaft: den verstehe ich nicht. Die Novelle bringt die Kinderförderung voran. Parallel wird auf Bundesebene das Gute-Kita-Gesetz beraten. Ich setze, was den klugen Einsatz der Bundesmittel angeht, wieder auf die Kooperation: lassen Sie uns gemeinsam beraten, wofür das Geld aus Berlin genutzt werden sollte. Und lassen Sie uns dann schauen, was unter den konkreten Vorgaben, die der Bund aufmachen wird, möglich ist. Einen Punkt können wir, so scheint es, schon abhaken: Die Beitragsfreiheit für Geringverdiener mit Kinderzuschlag und Wohngeld kommt bundesweit. Beitragsentlastungen, Qualitätsverbesserung, mehr Fachkräfte, erweiterte pädagogische Angebote, längere Öffnungszeiten.  ? Berlin wird uns einen Katalog an Möglichkeiten vorgeben, die wir nutzen können. Und wir werden uns im Bundesrat sehr dafür stark machen, dass es nicht nur temporäre Hilfen sind, sondern dass der Bund dauerhaft die Länder unterstützt. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag bereits eine entsprechende Entschließung gefasst, die dies aufgreift.[1] Meine Damen und Herren, ich wiederhole das gerne: bin davon überzeugt: wir gehen einen guten Weg. Lassen Sie mich schließen, indem ich Paragraf 1 der Novelle zitierte: ?Die Kinderbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.?  Dem ordnet sich alles unter. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.   [1] Vgl. BR-Drs. 373/1/18.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung