: 200
Magdeburg, den 08.10.2018

Weber: "Weiterbewirtschaftung der geschädigten Unternehmen sichern"

Staatssekretär Dr. Ralf-Peter Weber hat am Montag die Verwaltungsvereinbarung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Hilfsprogramm für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind, unterschrieben und damit den Weg für Hilfszahlungen frei gemacht.Weber: ?Es waren harte Verhandlungen. Die Umsetzung der festgeschriebenen Verfahrensregeln wird für uns eine große Herausforderung. Aber wir nehmen sie an, um den von der Dürre geschädigten Unternehmen eine Weiterbewirtschaftung zu sichern.?Antragstellende müssen im Verfahren nicht nur einen Naturalertragsrückgang auf der landwirtschaftlichen Fläche in Höhe von mindestens 30 Prozent nachweisen, sondern auch darlegen, ob Privatvermögen zur Schadensminderung eingesetzt werden kann. Auch die Höhe der letzten Einkünfte der Unternehmensinhaber und deren Ehegatten und Lebenspartner ist ein Kriterium an welchem geprüft wird, ob das Unternehmen hilfsbedürftig ist. Dies gilt auch für Anteilseigner an landwirtschaftlichen Unternehmen. ?Der zeitliche Druck ist groß. Die Bundesmittel müssen noch 2018 ausgegeben werden. Wir haben in den letzten Wochen schon vorgearbeitet. Aber erst mit der Endfassung können wir nun die letzten notwendigen Arbeiten vornehmen. Ich danke insbesondere dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das hat vieles erleichtert?, so Staatssekretär Weber.Bewilligungsbehörden werden die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sein, in deren Zuständigkeitsbereich die Antragsteller ihren Betriebssitz haben. Die Antragsunterlagen sind ab dem 15. Oktober 2018 auf der ELAISA-Webseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abrufbar.

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung