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Magdeburg, den 11.10.2018

Ergänzendes Antragsverfahren für Natura-2000-Ausgleich startet

Ein ergänzendes Antragsverfahren für den Natura-2000-Ausgleich beginnt ab dem 15. Oktober 2018. Grund dafür ist die neue Landesverordnung über die Natura-2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA), die bis zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Im bisherigen Antragsverfahren wurden die Bedingungen dieser neuen Verordnung für den Natura-2000-Ausgleich noch nicht mit berücksichtigt. Daher kann nun in einem vereinfachten Herbst-Antragsverfahren ein Ausgleich für den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 beantragt werden. Das ergänzende Antragsverfahren endet am 15. November 2018.Hintergrund:Der Antrag muss beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden. Voraussetzung um den Antrag zu stellen ist,? dass der Antragsteller Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist und ? dass die Fläche in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)- oder in einem Vogelschutzgebiet (beide zusammen als Natura-2000-Gebiete bezeichnet) in Sachsen-Anhalt liegt? dass es sich bei der Fläche um beihilfefähiges Dauergrünland handelt ? für diese Fläche noch kein Natura-2000-Ausgleich für 2019 beantragt wurde ? für die Flächen Bewirtschaftungsbeschränkungen hinsichtlich der Düngung bestehen. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Stickstoff-Düngung verboten oder eingeschränkt ist. Eine Einschränkung liegt vor, wenn die zulässige Menge Stickstoff je Hektar insgesamt begrenzt ist, aber auch, wenn ausschließlich die Ausbringung fester Wirtschaftsdünger bei gleichzeitigem Verbot der mineralischen Stickstoffdüngung zulässig ist.Die Antragsunterlagen sowie weitere wichtige Informationen zum Verfahren sind ab Beginn des Antragszeitraumes im Portal des Elektronischen Agrarantrages in Sachsen-Anhalt ELAISA (https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/infoinet.htm) abrufbar.

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