Ministerin informiert per Brief Kitas im Land über KiFöG-Pläne
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat mit einem Offenen Brief die 1800 Kindertagesstätten, an die Kita-Träger sowie die Elternvertretungen im Land über Kernpunkte der geplanten Novelle des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) informiert. Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf wird derzeit im Landtag beraten und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. ?Wir verbessern die Kinderförderung im Land?, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Ihr sei es wichtig, Fragen zu beantworten und für Klarheit zu sorgen, wo gegebenenfalls Unsicherheit bestehe, sagte die Ministerin. Grimm-Benne: ?Der Brief greift Fragen auf, die uns von Trägern, Kindertagesstätten, aber auch von Eltern erreicht haben.? ?Wir haben als Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Eltern entlastet, die Betreuung der Kinder und die Rahmenbedingungen für Fachkräfte in einem ersten Schritt verbessert und Wert auf die Beteiligung der Eltern legt?, sagte die Ministerin. In dem Schreiben werden zentrale Veränderungen erläutert. So wird darüber informiert, dass ab Januar 2019 Eltern in Sachsen-Anhalt nur noch für das älteste in Krippe oder Kindergarten betreute Kind Beiträge zahlen. Das Land wird die Kosten für die jüngeren Geschwisterkinder vollständig übernehmen. Das bedeutet rund 10 Millionen Euro zusätzliche Entlastung für die Familien und einen wichtigen Schritt in Richtung Beitragsfreiheit. Zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August 2019 werden alle Kinder einen Bildungsanspruch von acht Stunden pro Tag haben. Familien, die mehr Stunden wegen Arbeit, der Pflege von Familienangehörigen, Ausbildung, Umschulung oder wegen anderer familiärer Gründe benötigen, können weiterhin unbürokratisch wie bisher bis zu zehn Stunden Betreuungszeit wählen. Dazu ist kein Antrag erforderlich. Vielmehr kann der Bedarf bei Vertragsabschluss angemeldet werden. Nur wenn erhebliche Zweifel im Einzelfall bestehen, kann das zuständige Jugendamt einen Nachweis einfordern. Von der Vorlage von Arbeitsverträgen oder gar Steuerbescheiden ist aus Datenschutzgründen strikt abzusehen. Informiert wird auch über die geplante Verbesserung des Personalschlüssels in Krippe, Kindergarten und Hort wird verbessert. Künftig werden pro Fachkraft 10 Tage zusätzlich im Personalschlüssel berücksichtigt, um Ausfälle z. B. durch Erkrankung auszugleichen. Damit werden rechnerisch über 500 Fachkräfte mehr in den Einrichtungen erforderlich. Darüber hinaus sollen zusätzlich 100 Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen eingesetzt werden. Die gesamten Verbesserungen werden im Landeshaushalt mit zusätzlichen 47,8 Millionen Euro veranschlagt. Das bringt wichtige Verbesserungen auf den Weg und ist gut investiertes Geld in die Zukunft der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt. Mit dem vom Bund vorgesehenen ?Gute-Kita-Gesetz? können wir dann weitere Schritte gehen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration beantwortet Fragen auch per E-Mail unter gutekita@ms.sachsen-anhalt.de. Weitere Informationen unter www.ms.sachsen-anhalt.de
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