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Halle (Saale), den 29.10.2018

(LG HAL) Terminvorschau November

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels Tag, Uhrzeit 02.11.18, 09:00 ; 13.11.18, 09:00 ; 20.11.18, 09:00 ; 04.12.18, 08:00 ; 11.12.18, 13:00 ; 20.12.18, 13:00 Raum 96 13 KLs 23/18 Die Angeklagte S. ist am 01.11.1979 geboren, der Angeklagte M. am 23.11.1977. Den beiden wird gemeinschaftlicher unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Sie sollen im Mai 2018 in Weißenfels einem potentiellen Abnehmer 700 Gramm Crystal für 36,00 Euro je Gramm zum Kauf angeboten und dabei zur Absicherung Pfefferspray griffbereit mit sich geführt haben. Zur Übergabe sei es wegen des Eingreifens der Polizei nicht mehr gekommen - bei dem potentiellen Abnehmer handelte es sich um einen sog.  "nicht offen ermittelnden Polizeibeamten". Die S. hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen, der M. hat angegeben, er habe das Rauschgift lediglich für die S. aufbewahrt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren. Sicherungsverfahren wegen Vergewaltigung in der Psychiatrie Tag, Uhrzeit 02.11.18, 09:30 ; 14.11.18, 09:30 ; 15.11.18, 10:00 ; 19.11.18, 09:30 Raum 187 4 KLs 8/18 Dem im September 1999 geborenen Beschuldigten werden im Sicherungsverfahren Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll sich im April 2018 als Patient in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses in Halle aufgehalten haben und dort eine Mitpatientin vergewaltigt haben. Einige Tage später soll er eine andere Mitpatientin dadurch verletzt haben, dass er seine brennende Zigarette auf ihrem Handrücken ausgedrückt habe. Der Beschuldigte soll zu den Tatzeitpunkten aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein. Statt einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Versuchte räub. Erpressung in Eisleben Tag, Uhrzeit 06.11.18, 13:30 ; 07.11.18, 13:30 ; 22.11.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 10/18 Der Angeklagte K. ist im Juli 1995 geboren, der Angeklagte W. im Mai 1993. Den Angeklagten wird versuchte schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Sie sollen sich im November 2016 unter einem Vorwand Zugang zu der Wohnung zweier ihnen bekannter Männer in Eisleben verschafft und diese dann unter Drohungen mit einer Pistole aufgefordert haben, ihnen ihr Bargeld auszuhändigen. Diese Drohungen seien aber ebenso wie ein Sprühstoß mit Pfefferspray ohne Erfolg geblieben, so dass die Angeklagten ohne Beute die Wohnung verlassen haben sollen. Der K. hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen, der W. hat den Vorwurf bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9 Monaten, sofern nicht die Kammer von einem minder schweren Fall ausgeht. Versuchter Totschlag durch Unterlassen nach Motorradunfall in Salzatal Tag, Uhrzeit 07.11.18, 09:30 ; 08.11.18, 09:30 ; 13.11.18, 09:30 ; 14.11.18, 09:30 ; 21.11.18, 09:30 Raum 123 10a Ks 1/18 Der im Mai 1982 geborenen Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 20.03.2017 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit versuchtem Totschlag durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war (1 Ks 8/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am frühen Morgen des 19.07.2015 in Salzatal als Fahrer eines Motorrads unter Alkoholeinfluss in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Böschung geprallt seien, wobei sowohl er als auch seine im August 1981 geborene Beifahrerin - die damalige Freundin des Bruders des Angeklagten - gestürzt seien. Obwohl der nur leicht verletzte Angeklagte erkannt habe, dass seine Beifahrerin infolge schwerster, stark blutender Kopfverletzungen bewusstlos war, habe er dann den Unfallort verlassen und das beschädigte Motorrad nach Hause geschoben, ohne in irgend einer Weise Hilfe zu leisten. Die Geschädigte sei dann gegen 4.50 Uhr durch andere Pkw-Fahrer verletzt aufgefunden worden, welche sofort Polizei und Rettungsdienst alarmiert hätten. Die Geschädigte sei in allen Bereichen des täglichen Lebens auf pflegerische Hilfe angewiesen, eine verbale Kommunikation sei ihr nicht möglich. Auf die Revision der als Nebenklägerin am Verfahren beteiligten Geschädigten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.02.2018 das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Kammer habe nicht ausreichend geprüft, ob nicht auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht kommt, weil der Angeklagte möglicherweise in der Absicht gehandelt habe, die vorangegangene Trunkenheitsfahrt zu verdecken. Andererseits bedürfe es einer genaueren Prüfung, ob der Angeklagte tatsächlich den Tod der Frau "billigend in Kauf genommen" habe, wie es für die Verurteilung wegen einer Vorsatztat erforderlich ist. Die Entscheidung des BGH ist auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs abrufbar (Aktenzeichen 4 StR 361/17). Die Kammer wird nun die Beweisaufnahme zu wiederholen haben. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Brandstiftung in Merseburg Tag, Uhrzeit 08.11.18, 14:00 ; 09.11.18, 09:30 ; 12.11.18, 09:30 ; 16.11.18, 09:30 ; 20.11.18, 09:30 ; 23.11.18, 09:30 ; 27.11.18, 09:30 Raum 187 3 KLs 13/18 Dem im Februar 1974 geborenen Angeklagten wird besonders schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 14.05.2016 in einem Hausdurchgang eines Mehrfamilienhauses in Merseburg einen Papiercontainer angezündet haben. Das Feuer habe sich auf 10 weitere Müllcontainer ausgebreitet, wodurch es zu starker Rauchentwicklung gekommen sei. Hierdurch seien die Bewohner des Hauses daran gehindert worden, das Haus zu verlassen; einige hätten Rauchgasvergiftungen erlitten. Ein Bewohner habe seinen knapp 2 Jahre alten Sohn retten wollen und sei mit dem Kind aus dem zweiten Stock gesprungen. Dabei habe er sich schwerste Verletzungen zugezogen, die mehrere Operationen erforderlich gemacht hätten. Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer Intelligenzminderung im Zustande verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Neben oder statt einer Freiheitsstrafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Schwere räuberische Erpressung in Berga Tag, Uhrzeit 09.11.18, 09:00 ; 21.11.18, 08:30 ; 27.11.18, 08:30 ; 10.12.18, 08:30 ; 11.12.18, 08:30 Raum 141 5 KLs 10/18 Dem am 13.11.1982 geborenen Angeklagten werden Diebstahl sowie schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung  zur Last gelegt. Er soll am 14.12.2017 in Wallhausen einen mit laufendem Motor und offener Tür wartenden Pkw entwendet haben. Am 20.12.2017 soll er in Berga (Landkreis Mansfeld-Südharz) einen Mitarbeiter eines Tabakvertriebsunternehmens überfallen, mit einer Schreckschusspistole bedroht und gegen den Kopf geschlagen und ihn so gezwungen haben, ihm Zigaretten im Gesamtwert von ca. 180,00 Euro auszuhändigen. Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen geschwiegen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren. Sexueller Missbrauch von Kindern in Querfurt Tag, Uhrzeit 09.11.18, 09:00 ; 15.11.18, 09:00 ; 16.11.18, 09:00 Raum 123 14 KLs 8/18 Dem im August 1952 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 37 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Juli 2015 und August 2018 an den im Juli 2009 und Mai 2008 geborenen Töchtern einer befreundeten Familie vergangen haben, wenn diese regelmäßig zu ihm zu Besuch kamen. Der Angeklagte hat von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Betrug durch Vertrieb gefälschter Software in Halle Tag, Uhrzeit 12.11.18, 09:00 ; 16.11.18, 09:00 ; 26.11.18, 09:00 ; 03.12.18, 09:00 ; 10.12.18, 09:00 ; 21.12.18, 09:00 ; 14.01.19, 09:00 Raum 13 KLs 6/18 Dem im März 1968 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum Betrug zur Last gelegt. Er soll zwischen November 2012 und September 2013 in Halle, Berlin und andernorts daran mitgewirkt haben, gefälschte DVDs mit einem Computer-Betriebssystem zu vertreiben. In der genannten Zeit vertrieb ein in Halle ansässiges Unternehmen mit aufwendiger Werbung DVDs, auf denen als vermeintliche OEM-Software Betriebssysteme für Windows-Computer gespeichert waren. Die DVDs mit der gefälschten OEM-Software sollen in der Ukraine gepresst und dann nach Deutschland importiert worden sein. Für den Kontakt mit den Betreibern der Presswerke in der Ukraine und die Organisation der Lieferung nach Deutschland soll der Angeklagte verantwortlich gewesen sein. Das Unternehmen erzielte auf diese Weise einen Verkaufserlös von über 9 Mio. Euro. Im Zentrum der Werbekampagne stand seinerzeit der eingetragene Geschäftsführer, der nach seiner Verhaftung im Jahre 2014 umfassend gegen die übrigen Beteiligten aussagte. Verantwortliche des Unternehmens wurden zwischen Mai 2015 und Juni 2017 vom Landgericht Halle rechtskräftig zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Bandenmäßiger Einbruchsdiebstahl in Halle Tag, Uhrzeit 21.11.18, 09:30 ; 22.11.18, 09:30 ; 26.11.18, 09:30 ; 29.11.18, 09:30 Raum 187 3 KLs 16/18 Dem im Januar 1983 geborenen Angeklagten wird - teils bandenmäßiger - Diebstahl bzw. Einbruchsdiebstahl in insgesamt 11 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Februar und Juni 2017 Kopf einer Diebesbande gewesen sein, die regelmäßig in Halle Diebstähle begangen habe, um so ihren Lebensunterhalt und den Erwerb von Betäubungsmitteln zu finanzieren. Der Angeklagte soll dabei sowohl selbst an den Diebstählen beteiligt gewesen sein als auch die Verwertung des Diebesgutes an Hehler und Dealer zu organisieren. So sollen er und die übrigen Bandenmitgliedern aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses einen Koffer mit Angeln und Angelutensilien entwendet haben, aus einem anderen Keller Turnschuhe, aus einem Ladenlokal Zigaretten und Tabak im Werte von mindestens 3.500,00 Euro. Weiterhin sollen aus einem Friseursalon Haarpflegeprodukte und Haarschneidewerkzeuge entwendet worden sein, außerdem aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses ein Mountainbike. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Gewerbsmäßiger Betrug in Weißenfels Tag, Uhrzeit 28.11.18, 09:00 ; 12.12.18, 09:00 ; 20.12.18, 09:00 ; 03.01.19, 09:00 ; 10.01.19, 09:00 ; 16.01.19, 09:00 ; 22.01.19, 09:00 ; 24.01.19, 09:00 Raum 123 10a KLs 33/16 Dem im August 1987 geborenen Angeklagten werden gewerbsmäßiger Betrug in 26 Fällen zu Last gelegt, darüber hinaus Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht. Der Angeklagte soll zwischen Mai 2015 und Juli 2016 in Weißenfels wiederholt über die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen Waren zum Verkauf angeboten haben, ohne willens und in der Lage zu sein, diese tatsächlich zu liefern. Stattdessen habe er sich die jeweiligen Kaufpreise überweisen lassen, ohne die ihm obliegende Gegenleistung zu erbringen. In anderen Fällen soll er seinerseits Waren erworben und etwa mit einer EC-Karte bezahlt haben, obwohl er gewusst habe, dass sein Konto nicht gedeckt sei. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Die Kammer hat 44 Zeugen geladen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

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