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Magdeburg, den 06.11.2018

Landesregierung beschließt Anhörung zum Entwurf für Brexit-Übergangsgesetz Sachsen-Anhalt

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Heute hat die Landesregierung den gemeinsam von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung vorgelegten Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz Sachsen-Anhalt zur Verbändeanhörung freigegeben. Insgesamt wird 36 Verbänden aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft Gelegenheit gegeben, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Zu diesen gehören neben den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der Rechtsanwaltskammer oder den kommunalen Spitzenverbänden weitere Berufsverbände, Gewerkschaften, aber auch europapolitische Netzwerke. Anlässlich der Befassung der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf erklärte Europaminister Rainer Robra: ?Es ist bedauerlich, dass das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein wird. Nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Beziehungen zum Vereinigten Königreich ist es für die Landesregierung von höchster Wichtigkeit, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs in geordneten Bahnen abläuft und nicht zu Unsicherheiten führt. Dazu tragen wir für das Landesrecht von Sachsen-Anhalt mit dem heute zur Anhörung freigegebenen Brexit-Übergangsgesetz Sachsen-Anhalt bei.? Mit dem Gesetzentwurf soll im gesamten Landesrecht für Rechtsklarheit während des voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 dauernden Übergangszeitraums nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gesorgt werden. Dafür enthält der Gesetzentwurf eine klare und einfache Regelung: Wenn im Landesrecht von den Mitgliedstaaten der EU die Rede ist, so ist während des Übergangszeitraums damit auch das Vereinigte Königreich gemeint, wenn keine der im Gesetzentwurf genannten Ausnahmen greift. Eine solche Ausnahme bildet z.B. das aktive und passive Wahlrecht, das für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs ab dem 30. März 2019 nicht mehr gilt, auch wenn ein Austrittsabkommen zustande kommen sollte. Das geplante Gesetz soll an dem Tag in Kraft treten, an dem das Austrittsabkommen in Kraft tritt, das heißt voraussichtlich am 30. März 2019. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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