Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen
Verkehrskontrolle mit Fund von Betäubungsmitteln Durch Polizeikräfte wurde am 11.11.2018 um 20:16 Uhr eine Verkehrskontrolle mit einem 36jährigen Fahrzeugführer durchgeführt. Hierbei nahmen die Einsatzkräfte Atemalkoholgeruch beim Fahrer wahr und ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,62?. Weiterhin wurden Verdachtsmomente gegen den Fahrzeugführer erhoben, dass dieser unter Einfluss von Betäubungsmittel steht. Ein durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest bestätigte diese Momente und reagierte positiv. Aufgrund der vorliegenden Verdachtsmomente wurde der mitgeführte PKW des 36jährigen durchsucht und Betäubungsmittel im Innenraum fest- und sichergestellt. Zur Beweissicherung wurde beim Fahrzeugführer eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren gem. § 29 Betäubungsmittelgesetzt und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 24a StVG eingeleitet. Entwendung vom PKW Durch einen 40jährigen Fahrzeughaltert eines Opel Zafira wurde bekannt, dass unbekannte Täter im Tatzeitraum vom 10.11.2018 0:00 Uhr bis 08:00 Uhr seinen PKW im Bereich der Dessauer Innenstadt entwendeten. Durch die Polizei wurden Fahndungsmaßnahmen nach dem entwendeten PKW eingeleitet und der Bereich vom letzten Abstellort und dessen Umkreis abgesucht. Jedoch blieb die Absuche der Polizeikräfte erfolglos. Der geschätzte Stehlschaden beläuft sich auf etwa 8000,-? und es wurde ein Ermittlungsverfahren gem. § 243 StGB eingeleitet. Verkehrsgeschehen Verkehrsunfall unter Einfluss von Alkohol Am 10.11.2018 gegen 20:03 Uhr kollidierte in Dessau, Oranienbaumer Straße, eine 49jährige Fahrzeugführerin von einem Chrysler mit einem am rechten Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparkten Skoda. Durch die kinetische Energie der Kollision wurde der Skoda nach vorne geschoben und kollidierte mit einem weiteren ordnungsgemäß geparkten Skoda. Während der Verkehrsunfallaufnahme nahmen die Polizeikräfte Atemalkoholgeruch bei der Fahrzeugführerin wahr. Diese Wahrnahme wurde durch einen freiwillig durchgeführten Atemalkoholwert von 1,77?. bestätigt. Bei der Fahrzeugführerin wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, der Führerschein beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren gem. § 315c StGB eingeleitet. Beim Verkehrsunfall entstand kein Personenschaden, jedoch beziffern sich der Gesamtsachschaden auf etwa 18000,-?.
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