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Magdeburg, den 14.11.2018

(LG MD) Aktuelles und Termine aus dem Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2018

I. Strafverfahren   Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg zugestellt 22 KLs 164 Js 12700/18 (28/18) ? 2. Jugendstrafkammer   Der Jugendstrafkammer liegt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen einen mittlerweile 18-jährigen Syrer vor. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen als 17-jähriger Jugendlicher am 29.09.2017 in Wittenberg durch eine Körperverletzung den Tod eines Mannes verursacht zu haben. Der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.   Die Anklage ist mittlerweile zugestellt und das Gericht prüft im sogenannten Zwischenverfahren, ob und in welchem Umfang die Anklage zugelassen wird. Das Verfahren ist hier anhängig, da der Angeschuldigte mittlerweile im hiesigen Bezirk lebt. Im Jugendstrafrecht ist anders als im Erwachsenenstrafrecht üblicherweise das Gericht am Wohnort des Angeschuldigten zuständig und nicht das Gericht am Tatort.   Sollte es zu einer Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens kommen, wäre das gesamte Verfahren nichtöffentlich, § 48 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG).   Weitere Angaben zum Sachverhalt erfolgen nicht, da im derzeitigen Stand des Zwischenverfahrens erst durch das Gericht geprüft werden muss, ob und in welchem Umfang die Anklage zugelassen wird.      BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Jerichower Land wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten   Der Bundesgerichtshof hat mit gestern bekannt gewordenen Beschluss vom 13.09.2018 das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 23.06.2017 bestätigt. Dies hat die Pressestelle des BGH am 13.11.2018 mit Pressemitteilung 176/2018 mitgeteilt:   "Das Landgericht Magdeburg hat den Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in vier Fällen unter Freisprechung im Übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, von denen drei Monate als vollstreckt gelten. Darüber hinaus hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 55.740 ? angeordnet.   Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte während seiner Amtszeit zugunsten einer Ziegelei GmbH unter Verletzung seiner Dienstpflichten Einfluss auf Verwaltungsvorgänge genommen. Dabei hatte er die GmbH im Zusammenhang mit der Genehmigung von ? falsch deklarierten ? Müllablagerungen in zwei Tongruben des Landkreises und in weiteren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen pflichtwidrig in Aufsichts- und Genehmigungsverfahren, auch durch Abänderungen von Entscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Sachgebiete seiner Behörde, unterstützt. Für seine pflichtwidrigen Diensthandlungen nahm er verschiedene Vorteile und Bargeldzahlungen entgegen.   Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der 1. Strafsenat hat dieses Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss vom 13. September 2018 als unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche Urteil keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist.   Beschluss vom 13. September 2018 ? 1 StR 115/18   Landgericht Magdeburg ? Urteil vom 23. Juni 2017 ? 24 KLs 491 Js 18043/09"   Noch offen ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg über eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 05.09.2018   Am 05.09.2018 verurteilte das Landgericht in einem Berufungsprozess den Angeklagten wegen uneidlicher Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Hiergegen hat der Angeklagte Revision eingelegt. Die Akten befinden sich derzeit auf dem Weg über die Staatsanwaltschaft zum Oberlandesgericht.      Sicherungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Blankenburg 25 KLs 833 Js 78581/18 (38/18) ? 5. Strafkammer   1 Beschuldigter 1 Sachverständige 7 Zeugen   Prozessbeginn:                 21. November 2018, 09.30 Uhr, Saal C12   Fortsetzungstermin:          26. November 2018, , 09.30 Uhr, Saal C12   Dem 29-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am 28. Mai 2018 in Blankenburg u.a. mit einem Brecheisen Polizeibeamte angegriffen zu haben, die ihn einer Verkehrskontrolle unterzogen haben sollen, da er mit seinem Fahrrad ohne Licht gefahren sein soll.   Nach den bisherigen Ermittlungen ist nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Für den Fall, dass er schuldunfähig sein sollte und dennoch für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.     versuchte schwere Brandstiftung in Magdeburg 22 KLs 232 Js 16087/18 (27/18) ? 2. Jugendstrafkammer   1 Angeklagte 1 Sachverständiger 9 Zeugen   Prozessbeginn:                 28. November 2018   Fortsetzungstermin:          13., 17. und 18. Dezember   Das gesamte Verfahren ist NICHT-Öffentlich, da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt 17-Jahre und damit Jugendliche gewesen ist   Der mittlerweile 18-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. Mai 2018 nach einem Streit mit Ihrer Mutter versucht zu haben ein Wohnhaus  in Brand zu setzen.     Der folgende Termin ist aufgehoben worden:   Sicherungsverfahren sexueller Missbrauch von Kindern in Magdeburg 22 KLs 268 Js 24282/15 (22/17)  - 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer   1 Beschuldigter 1 Nebenklägerin 2 Sachverständige 3 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 28. November 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         06. und 13. Dezember 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12     II. Zivilverfahren    Versicherung einer Bank macht Schadensersatzansprüche von rund 310.000 Euro gegen 5 Männer und 1 Frau wegen Einbrüchen in Bankfilialen im Jahr 2014 geltend 10 O 1550/17 ? 10. Zivilkammer   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 21.November 2018, 11.00 Uhr Saal nach Aushang   Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 22.07.2015 verurteilte die 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg  5 Männer und 1 Frau wegen Diebstahls und Beihilfe zum Diebstahl zu Freiheitsstrafen  zwischen 1 ½ Jahren und 5 Jahren. Nach dem Strafurteil wurde unter anderem in die Bankfilialen der Volksbank in Harzgerode (Königerode) am 05.06.2014 und 10.07.2014 eingebrochen. Die Einbrüche wurden mit Radladern begangen.   Die klagende Versicherung behauptet, für den Einbruch am 05.06. rund 83.000 ? und den am 10.07. rund  220.000 ? an die Volksbank zur Begleichung der Schäden bezahlt zu haben. Dieses Geld fordert die Versicherung nun von den Beklagten, die sie als Verursacher der Schäden sieht, zurück.   Gegen vier  der Beklagten sind bereits sogenannte "Versäumnisurteile" ergangen, da sie sich gegen die Forderungen der Versicherung nicht gewehrt haben. Zwei der Beklagten sehen die Forderung der Versicherung als unberechtigt an. Hierüber verhandelt die mit 3 Berufsrichtern besetzte 10. Zivilkammer.       Löffler Pressesprecher

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