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Bernburg, den 16.11.2018

Öffentlichkeitsfahndung nach Betrug im Internet

Bernburg Am 07.03.2018 wurde im Handelsregister eine Firma mit dem Namen Lemounte IT GmbH mit Sitz in Bernburg eingetragen. Der Tatverdächtige mietete im Vorfeld der Tat eine Wohnung in Bernburg an und verkaufte über ein großes elektronisches Online-Verkaufsportal verschiedene Dinge um positive Bewertungen der Käufer zu erhalten. Nach ca. 200 positiven Bewertungen erfolgte der Verkauf von hochwertigen Produkten wie Klimaanlagen, Fernsehern usw. Die Waren wurden ab diesem Zeitpunkt  nicht mehr verschickt, da sie nicht vorhanden waren. Nach ersten Anzeigen wegen Betruges wurden die Ermittlungen im Revier aufgenommen, dabei wurde schnell klar, dass die Täter binnen kürzester Zeit einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachten. Einige Betrogene wandten sich auch direkt an die Medien, um andere vor den unseriösen Verkäufern zu warnen. Eine diesbezügliche Berichterstattung erfolgte. Bis zum heutigen Tag sind mehr als 500 Anzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg führt ein Sammelverfahren mit Geschädigten aus allen Bundesländern und dem Ausland. Die Täter erlangen insgesamt Beträge im sechsstelligen Bereich. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen konnte ein Tatverdächtiger im Bereich Mansfeld-Südharz festgenommen werden, er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Taten wurden aber nicht durch einen Einzeltäter begangen. Hinweise zur Identität und zum Aufenthalt des zweiten Tatverdächtigen wurden bisher nicht bekannt. Die Polizei sucht deshalb mit dem Foto der Ausweiskopie, welche zur Firmeneröffnung vorgelegt wurde, nach dem zweiten Täter. Wer kennt den hier abgebildeten Mann und kann Hinweise zu seiner Identität oder dem derzeitigen Aufenthaltsort geben. Bei dem Ausweis könnte es sich um eine Fälschung handeln, das Bild zeigt aber den Tatverdächtigen. (Anlage:  Ausweiskopie des Tatverdächtigen - Beschluss zur Veröffentlichung liegt vor -) Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Salzlandkreis berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?   Im Auftrag Kopitz v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Normal 0 false 21 false false false DE JA X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Cambria","serif"; mso-ascii-font-family:Cambria; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Cambria; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

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