(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im November
NICHT ÖFFENTLICHES Verfahren um Messerstecherei auf der Ziegelwiese Tag, Uhrzeit 22.11.18, 09:00 ; 30.11.18, 09:00 ; 14.12.18, 09:00 ; 02.01.19, 09:00 ; 08.01.19, 09:00 ; 09.01.19, 09:00 ; 23.01.19, 09:00 Raum 123 14 KLs 5/18 Die beiden Angeklagten sind im Februar 1999 bzw. Dezember 1999 geboren. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Sie sollen am frühen Morgen des 04.06.2016 auf der Peißnitz, Ziegelwiese, in Halle gemeinsam mit weiteren jungen Männern grundlos eine Gruppe anderer junger Männer zunächst provoziert haben und dann gemeinsam mit Fäusten und flachen Händen auf die anderen Männer eingeschlagen haben. Als diese bereits zu Boden gegangen waren, sollen sie noch zusätzlich auf sie eingetreten haben. Die Angeklagten waren zur mutmaßlichen Tatzeit Jugendliche, es kommt daher im Falle einer Verurteilung eine der vielfältigen Sanktionen nach dem Jugendgerichtsgesetz in Betracht bis hin zu einer Jugendstrafe von maximal 10 Jahren. Ein weiteres Mitglied der Gruppe, der auch die Angeklagten angehört haben sollen, ist bereits am 05.09.2017 von einer Jugendkammer des Landgerichts Halle wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden (4 KLs 1/17, vgl. PM Nr. 36/2017 vom 05.09.2017). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Verhandlung einschließlich Anklageverlesung und ggf. Urteilsverkündung nicht öffentlich ist (§ 48 JGG). Tag, Uhrzeit 28.11.18, 09:00 ; 04.12.18, 09:00 ; 06.12.18, 09:00 ; 11.12.18, 09:00 ; 17.12.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 24/18 Dem im März 1978 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Juli 2018 in einer Wohnung in Halle 4,6 Kilogramm Marihuana (ca. 44.800 Konsumeinheiten) aufbewahrt haben, um diese zu verkaufen. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe starke Schmerzen an einem Bein und habe die Drogengeschäfte nur gemacht, um eine Operation bezahlen zu können. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 30.11.18, 09:00 ; 13.12.18, 09:30 ; 17.12.18, 13:30 ; 07.01.19, 09:30 ; 17.01.19, 09:30 Raum 169 16 KLs 6/18 Dem im Oktober 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll im August 2017 in seiner Wohnung in Halle Marihuana und ein Amphetamin-Koffein-Gemisch aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er einen Schlagring sowie einen Luftdruckrevolver und ein Federdruckgewehr bereitgelegt haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Darüber hinaus soll er im Januar auf einem Spielplatz in Halle Marihuana an erwachsene Kunden verkauft haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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