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Magdeburg, den 20.11.2018

Schönebeck erhält Zuschuss für Sanierung der Grundschule ?Käthe Kollwitz?

Die EU und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen die Stadt Schönebeck bei der Sanierung der Grundschule ?Käthe Kollwitz?. Sie übernehmen gut 40 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt fließen an die Stadt Schönebeck über das Förderprogramm STARK III 1.281.378,29 Euro (Gesamtkosten 3.157.560,11Euro). Den Förderbescheid überreichte Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder heute an den Schönebecker Oberbürgermeister Bert Knoblauch.   Finanzminister André Schröder: ?Es ist schon etwas Besonderes in solch einem historischen Gebäude zu lernen wie hier in der Grundschule ?Käthe Kollwitz?. 168 Jahre sind seit der Erbauung des Hauses vergangenen. Die EU und das Land ermöglichen es der Stadt nun, über Fördermittel das Haus den aktuellen Standards anzupassen - vor allem in den Bereichen Brandschutz, Sicherheit und Hygiene.?   Geplante Maßnahmen energetische Sanierung u.a.: ·         Dämmung der Außenwände, Decken und Fußböden ·         Erneuerung der Fenster ·         Austausch der Holztüren durch Aluminiumtüren ·         Abdichtung der Wärmebrücken im Keller   Geplante Maßnahmen allgemeine Sanierung u.a.: ·         Schaffung neuer Sanitärbereiche ·         Neue Räume für die Schulspeisung ·         Neue rauchdichte Innentüren ·         Bau einer Rampenauffahrt am Gebäudeeingang ·         Nistkästen und Brutstätten (Artenschutz)   Erbaut wurde das Gebäude der Grundschule ?Käthe Kollwitz? in Schönebeck im Jahr 1850. Im laufenden Schuljahr 2018/2019 werden hier 112 Jungen und Mädchen unterrichtet.   Hintergrund: Mit dem STARK III Programm werden energetische und allgemeine Sanierungen vorrangig von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Sport- oder Museums-Einrichtungen durch EU und Land gefördert. Die EU-Fördergelder kommen dabei aus zwei Fonds: Zum einen ist das der EFRE-Fonds, er speist das Programm bei Vorhaben in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, zum anderen ist es der ELER-Fonds, der in Anspruch genommen wird, wenn Vorhaben in kleineren Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gefördert werden. Das Land Sachsen-Anhalt bietet einen weiteren Förderanteil im EFRE-Bereich (also für größere Kommunen) für allgemeine Sanierung an ? im ELER-Bereich, also in kleineren Kommunen, gibt es so einen Landesförderanteil nicht. (weitere Informationen: https://starkIII.sachsen-anhalt.de).

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