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Magdeburg, den 21.11.2018

Innere Sicherheit Landesregierung beschließt Gesetz zur Polizeistrukturreform

Der Landtag hat heute das ?Gesetz zur Polizeistrukturreform? beschlossen. Mit der Umsetzung der Polizeistrukturreform kann somit wie geplant am 1. Januar 2019 begonnen werden.   Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung zukunftsfähiger polizeilicher Organisationsstrukturen, die es der Polizei ermöglichen, ihre Aufgaben sowohl effektiv als auch effizient zu erfüllen. Mit der neuen Struktur werden die aufbauorganisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Polizei unter Berücksichtigung gegenwärtiger und der zu erwartenden künftigen Herausforderungen auch künftig im Land Sachsen-Anhalt zeitnah, lageangepasst und professionell sowie bürgernah die polizeilichen Aufgaben erfüllen kann.   Innenminister Holger Stahlknecht: ?Ich begrüße, dass das Parlament die fachlich gebotenen Änderungen an der bisherigen Struktur vollumfänglich mitträgt, um unsere Polizei zukunftssicher aufzustellen. Die Präsenz in der Fläche bleibt mit den bewährten Regionalbereichsbeamten und den bisherigen Streifenbereichen gewährleistet. Durch die Erhöhung der Zahl der Polizeivollzugsbeamten auf 6.400 und perspektivisch auf 7.000 wird sie sogar sichtbar verbessert.?   Hintergrund: An die Stelle der bisherigen drei Polizeidirektionen treten für die polizeiliche Aufgabenbewältigung in der Fläche vier an den Zuständigkeitsbezirken der Landgerichte ausgerichtete Polizeiinspektionen. Mit der Schaffung der Polizeiinspektionen Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal kann eine auf die regionalen Besonderheiten des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches optimal abgestimmte polizeiliche Aufgabenerfüllung überall im Land gewährleistet werden. Die Größe der Polizeiinspektionen ermöglicht eine flexible und anforderungsgerechte Führung.   Aufgaben der Polizeiverwaltung und des Polizeivollzugs werden in einer landesweit zuständigen Polizeibehörde angegliedert bzw. durch diese wahrgenommen ohne dadurch die Flexibilität und Wirksamkeit der polizeilichen Aufgabenerfüllung einzuschränken. Die bisherigen Polizeieinrichtungen Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt und Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt bilden die neue Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt. Dieser neuen Polizeibehörde werden neben der Angliederung der Diensthundführerschule (bislang der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost angegliedert) zudem die wasserschutzpolizeiliche Zuständigkeit für das gesamte Land (bislang der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord übertragen) sowie zentralisierbare Aufgaben der Polizeiverwaltung für die übrigen Polizeibehörden übertragen.   Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt wird weiterhin Polizeibehörde sein. Die Aufgaben und Zuständigkeiten bleiben weitgehend unverändert. Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist auch in der neuen Struktur als Polizeieinrichtung für die polizeiliche Ausbildung und zentrale Fortbildung zuständig.   Ferner regelt das Gesetz, die Geltungsdauer des Wachpolizeidienstgesetzes um zwei Jahre zu verlängern. Damit wird ermöglicht, dass noch bis zum 31. August 2021 Angehörige der Wachpolizei die Polizeiinspektionen bei der Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs unterstützen und Anfang 2019 neu eingestellt werden können.

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