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Magdeburg, den 26.11.2018

Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur Staatssekretär Wünsch: ?Ländlicher Raum darf beim 5G-Ausbau nicht abgehängt werden.?

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat am Montag in Berlin mit großer Mehrheit sein Benehmen mit den Vergabe- und Auktionsregeln für die erste 5G-Frequenzversteigerung erklärt. ?Der nun vorliegende Beschlussentwurf weist Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Konsultationsentwurf auf?, erklärte Staatssekretär Thomas Wünsch nach der Beiratssitzung. ?Ich hätte mir allerdings noch mehr erhofft.? Die Telekommunikationsunternehmen werden vorerst nicht verpflichtet, ihre Netze für ein nationales Roaming zu öffnen. Sie werden allerdings von der Bundesnetzagentur beauflagt, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln. ?Aus meiner Sicht kann das nur der erste Schritt sein?, erklärte Wünsch hierzu. ?Spätestens im Rahmen der geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes sollte Roaming insbesondere für ländliche Räume verankert werden.? Wünsch stellte klar: ?Wir dürfen den ländlichen Raum beim 5G-Ausbau nicht abhängen.? Als ?bedauerlich? bezeichnete er in diesem Zusammenhang auch mediale Äußerungen der Bundesbildungsministerin Karliczek und des Kanzleramtschefs Braun vom Wochenende, die einen zügigen, flächendeckenden 5G-Ausbau in Deutschland für nicht erforderlich halten. ?Insofern begrüße ich es umso mehr, dass der Beirat heute noch einmal in seinem Beschluss betont hat, dass die zuständigen Ressorts des Bundes zusammen mit der Bundesnetzagentur zeitnah ein Gesamtkonzept zum Mobilfunknetzausbau erarbeiten sollten.?

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