: 2
Naumburg (Saale), den 29.11.2018

(GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE  Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad: ?Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt.? Mit Verfügung vom heutigen Tage hat der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt über die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Todes von Ouri Jallow befunden. Er hat die Beschwerde der Hinterbliebenen des Ouri Jallow gegen die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Halle vom 12. Oktober 2017 als unbegründet zurückgewiesen. Denn ein Tatverdacht gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau oder gegen sonstige Dritte besteht nicht. Die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft haben unter Auswertung sämtlicher Verfahrensakten einen umfangreichen Prüfbericht zu den Vorkommnissen vom 7. Januar 2005 in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau erstellt. Eine anonymisierte Fassung dieses Berichts kann Medienvertretern auf Nachfrage jederzeit elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad: ?Im Ergebnis der Prüfung haben sich keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen. Er ist an den Folgen eines inhalativen Hitzeschocks verstorben, den er ? zumindest nicht widerlegbar ? selbst herbeigeführt hat. Beweistatsachen für eine Fremdtötung des Ouri Jallow oder gar für ein Mordkomplott sind nicht vorhanden. Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen Gelegenheit dafür. Bei der These `Ouri Jallow das war Mord´ handelt es sich um eine rein spekulative Mutmaßung, die nicht geeignet ist, einen Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Absatz 1, 203 StPO zu begründen und deren Richtigkeit nicht angenommen werden kann. Dem hier erstellten Prüfbericht ist vielmehr zu entnehmen, dass ? bei der Gesamtschau aller bislang eingeholter Gutachten (auch dem von hier aus zusätzlich eingeholten Gutachten des Büros für Brandschutz / Bergisch Gladbach vom 7. Juli 2018) und unter Würdigung von mehr als 120 Zeugenaussagen ? eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow nicht ausgeschlossen werden kann. Zu demselben Ergebnis war bereits das Landgericht Magdeburg im rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2012 gelangt. Ein auf Tatsachen ? und nicht nur auf Vermutungen ? basierender Beweis für ein aktives Handeln Dritter, welches kausal zum Tode des Ouri Jallow geführt haben könnte, existiert nicht. Ebenso ist die Unterstellung eines `institutionellen Rassismus´ aus der Luft gegriffen. Irgendgeartete Hinweise darauf, Ouri Jallow könnte aus rassistischen Gründen getötet worden sein, liegen evident nicht vor. Schließlich existieren auch keine genügenden Beweisanzeichen dafür, dass Dessauer Polizeibeamte an zwei weiteren Todesfällen, die sich in den Jahren 1997 und 2002 vor bzw. im Revier ereignet hatten, in irgendeiner Art und Weise ursächlich beteiligt waren.? /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

Impressum:Generalstaatsanwaltschaft NaumburgPressestelleCurt-Becker-Platz 606618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-1732Fax: 03445 28-1700Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.gensta.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung